Die Berliner Grünen fordern eine Abschaffung des an den Schulen geltenden Kopftuchverbots für Lehrerinnen. Eine entsprechende Änderung des Berliner Neutralitätsgesetz für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes anzustreben, beschlossen am Wochenende die Delegierten des Grünen-Landesparteitages.
Begründet wird die Forderung damit, dass viele junge Muslime mit Kopftuch an Berliner Schulen unterrichten wollen. Daher käme das Neutralitätsgesetz einem Berufsverbot gleich. Die Grünen schreiben weiter: »Schule muß ein diskriminierungsfreier Raum sein. Keine*r darf wegen ihrer* seiner Religion diskriminiert werden und niemandem darf eine religiöse Vorstellung aufgezwungen werden«.
Dass neben dem Kopftuch Lehrern beim Unterrichten auch das öffentliche Tragen eines christlichen Kreuzes oder eines jüdischen Davidsterns untersagt ist, und dieses dann ebenso wegfallen müsste, bleibt unerwähnt. Gerade aufgrund der religiösen Verschiedenheit an Berliner Schulen mit daraus resultierenden Konflikten wurde das Neutralitätsgesetz geschaffen.
Den Grünen geht es bei dem Vorstoß ganz klar nur um Muslime. Es heißt : »Angesichts der Tatsache, daß die meisten Geflüchteten aus arabischen Ländern kommen und muslimisch sind, bekommt der Umgang mit sichtbarer Religion in den Schulen eine neue Dringlichkeit.« Nach deren Ansicht bräuchten Schulen dafür Unterstützung, da gerade »Multikulturalität und Internationalität Berlin so liebenswert« mache.
Während die Grünen bei Christen immer gerne die Trennung von Staat und Religion betonen, Religion als Privatsache deklarieren, beklagt der Antrag, dass bei der einen »gesellschaftlichen Gewinn« darstellenden Zuwanderung man bei den Einwanderern nicht auch ihre Religion willkommen geheißen habe. Das müsse sich ändern, fordern die Grünen.
Was die Grünen aber speziell an einer Religion willkommen heißen wollen, die in vielem konträr zu unseren westlichen Werten steht, insbesondere zu dem, was die Partei sonst so wie etwa im Feld der Gleichberechtigung fordert, bleibt nebulös. Wenn man auf eine Trennung von Staat und Religion pocht, kann es auch keine Kopftücher in Schulen geben. Ohnehin heißt es bei uns, Kopfbedeckungen aller Art legt man in geschlossenen Räumen ab. Anderes gilt traditionell als unhöflich.
Wer bei einem Kopftuchverbot von Berufsverbot spricht, sollte sich die Situation mal in vielen anderen islamischen Staaten anschauen. Dort darf man nicht ohne Kopftuch unterrichten, geschweige denn in der Öffentlichkeit herumlaufen. Es gibt aber im Islam gar keine Vorschrift, ein Kopftuch zu tragen oder sich zu verschleiern. Im Koran heißt es lediglich, dass das »Weib« seine sexuellen Reize bedecken solle, was in vielerlei Richtung interpretiert werden kann, nicht unbedingt aber in Kopfhaare.
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Berliner Grüne wollen für Schulen Neutralitätsgesetz kippen
Grüne fordern Lehrerinnen mit Kopftuch
Der türkische Staatschef Erdogan hat gerade an den Berliner Grünen seine helle Freude. Diese wollen das Kopftuchverbot an Schulen aufheben. Das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz wird als ein »Berufsverbot für junge Muslime« bezeichnet.
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