Deutschland überstellte im vergangenen Jahr lediglich sechs Asylbewerber gemäß den Dublin-Regeln nach Griechenland zurück. Demnach richtete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 7.079 Überstellungsersuche an Griechenland, weil Asylbewerber dort zuerst registriert waren. Dabei stimmte Athen nur 183 mal zu. In 97 Prozent der Fälle lehnte Griechenland hingegen eine Rücknahme ab.
Als Ablehnungsgründe wurden laut Bundesregierung »unter anderem fehlende Unterbringungsmöglichkeiten in Griechenland sowie fehlende Nachweise für die tatsächliche Einreise in Griechenland mit griechischem Visum oder hinsichtlich des Reiseweges und Aufenthalts seit Ausreise aus Griechenland genannt«.
Am Ende wurden von den 183 verbliebenen Asylbewerbern nur sechs tatsächlich überstellt. »Die Gründe, weshalb Überstellungen scheitern, sind vielfältig«, erklärte die Bundesregierung bei einer Anfrage im Bundestag. Vor allem lag es daran, dass die für die Überstellung vorgesehenen Asylbewerber mehrheitlich dagegen klagten. In Eilverfahren gaben deutsche Richter 46 Klägern recht.
Legt man sämtliche Überstellungsersuche zugrunde, gelang gegenüber Athen nur in 0,1 Prozent der Fälle die Abschiebung. Von 2011 bis 2017 verzichtete Deutschland komplett auf Abschiebungen in das EU-Land Griechenland. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 54.910 Überstellungsersuche nach dem Dublin-Verfahren, wovon in 37.738 Fällen die betroffenen EU-Staaten zustimmten. Es gelang nur in 9.209 Fällen die Abschiebung.
Athen verweigert sich weitgehend den Dublin-Regeln
Griechenland lehnt zu 97 Prozent Rücknahme von Asylbewerbern ab
Den Dublin-Regeln zufolge musste 2018 Griechenland 7.039 Asylbewerber aus Deutschland zurücknehmen. Athen lehnte aber zu 97 Prozent eine Rücknahme ab. Bei den verbliebenen drei Prozent wurden am Ende nur sechs wirklich abgeschoben.
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