Der Bund soll einem Bericht der Bild«-Zeitung zufolge im vergangenen Jahr 23 Milliarden Euro Steuergelder für die Bekämpfung von Fluchtursachen und die Versorgung der hierzulande angekommenen Flüchtlinge ausgegeben haben. Das ist ein neuer Rekord, denn im Jahr 2017 lagen die Kosten noch bei 21 Milliarden Euro.
Den größten Posten mit rund 7,9 Milliarden Euro macht dabei im Regierungsbericht »Flüchtlings- und Integrationskosten« der Titel Bekämpfung der Fluchtursachen aus. Die Mittel gehen direkt in die Herkunftsländer von Flüchtlingen. Dabei gehe es um die »Stabilisierung von Aufnahmeregionen« sowie der »Integration und Reintegration« von Rückkehrern.
7,5 Milliarden Euro flossen ferner an die Bundesländer für die Registrierung und Unterbringung der Flüchtlinge bis zum Asylbescheid sowie für Integrationskurse. Darunter fallen Asylbewerberleistungen, zu denen der Bund etwa 1,6 Milliarden beiträgt. Als weitere Position geführt machen nach Ende des Asylbewerberstatus die die Hartz IV-Leistungen mehr als 4 Milliarden Euro aus.
Dabei in den ganzen Kosten nicht enthalten sind all jene Aufwendungen der Länder und Kommunen, die sie ohne Zuschüsse des Bundes selber finanzieren müssen. Das gleiche gilt für die laufenden Kosten im Bereich der Sozialversicherung. Offen bleiben zudem Folgekosten, weil viele dieser Menschen kaum genügend verdienen werden, um am Ende eine Rente über dem Mindestsatz zu erhalten.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant zum Ärger der dann finanziell Betroffenen eine schrittweise Senkung der Kostenbeteiligung des Bundes an den Aufgaben der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit Flüchtlingen. Von noch 4,7 Milliarden Euro im Vorjahr soll dieser Gesamtbetrag schrittweise auf 1,2 Millionen im Jahr sinken.
Neuer Rekordwert bei flüchtlingsbezogenen Leistungen erreicht
Flüchtlingskosten des Bundes stiegen auf mindestens 23 Milliarden Euro
Im vergangenen Jahr erreichten die Kosten für Flüchtlinge im Bundeshaushalt mit 23 Milliarden Euro ein neues Rekordhoch. Dabei sind darüber hinausgehende Aufwendungen von Ländern und Kommunen nicht erfasst wie auch zu erwartende Folgekosten.
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