Trotz verbesserter Sicherheitslage in Syrien und dem Irak

Flüchtlingen wurde nur zu 1,2 Prozent Schutzstatus wieder entzogen

Während der Asylkrise sagte Merkel, dass Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak nur zeitweilig blieben, bis dort der IS besiegt und der Krieg vorbei sei. Allerdings wurde 2018 bei nur wenigen der Schutzstatus überprüft, zumeist bei Straftaten, und lediglich 1,2 Prozent aberkannt.

Bei anerkannten Flüchtlingen endeten einer Bundestagsanfrage zufolge im Jahr 2018 nur 1,2 Prozent der Widerrufprüfungen mit der Aberkennung des Schutztitels, obwohl sich die Sicherheitslage in der Heimatregion entscheidend verbessert hat. Laut Bundesregierung wurden 85.053 solcher Prüfungen abgeschlossen, wovon 982 Fälle mit einer Aufhebung des Schutzes endeten.

Das System der Flüchtlingsaufnahme in Deutschland sieht normalerweise vor, dass Schutzberechtigte in der Regel in ihre Heimat zurückkehren, wenn der jeweilige Schutzgrund weggefallen ist. Immer wieder wurde auch von verschiedensten Politikern in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass Asyl (auf Zeit) und Einwanderung (dauerhaft) nicht vermischt werden sollen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte so 2016 öffentlich, dass die Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak nur »einen zeitweiligen Schutz« erhielten. Bei allen notwendigen Integrationsmaßnahmen, so Merkel, müsse man »den Menschen aber auch sagen, das ist ein temporärer Aufenthaltsstatus. Und wir erwarten, dass, wenn wieder Frieden in Syrien ist, wenn der IS im Irak besiegt ist, dass ihr mit dem Wissen, das ihr bei uns erworben habt, wieder in eure Heimat zurückgeht.«

Laut Antwort der Bundesregierung werden »Aufhebungsverfahren in der Regel nur eingeleitet, wenn in der Person des Ausländers liegende Gründe vorliegen (beispielsweise Straftaten, Heimreisen, Täuschungen über die Staatsangehörigkeit)«. Dies sei der Fall, weil „eine herkunftslandbezogene Sachlagenänderung im Rahmen der Regelüberprüfung in der weit überwiegenden Anzahl der Herkunftsländer nicht festgestellt werden kann«.

Daran übte die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Linda Teutenberg Kritik: »Dass bei Widerrufsverfahren derzeit 450 Mitarbeiter beim BAMF anscheinend nur prüfen, ob jemand eine Straftat begangen hat und dann einen Haken an den Vorgang machen, ist nicht sinnvoll.«

Es müsse natürlich »auch die Bedrohungslage vor Ort berücksichtigt werden, wenn der Erwartung auch der Bundeskanzlerin entsprochen werden soll, dass zum Beispiel Flüchtlinge aus dem Irak in ihre Heimat zurückkehren, wenn der IS besiegt ist und die Lage sich verbessert hat«.

Es sei »schwer nachvollziehbar, dass die Widerrufsquoten auch bei Staatsangehörigen extrem niedrig sind, deren Schutzquoten in den letzten Jahren deutlich gesunken sind, weil sich offenbar die Sicherheitslage verbessert hat«. 2015 wurden 89 Prozent der Iraker anerkannt, 2018 seien es nur 32 Prozent gewesen, trotzdem verloren nur 1,7 Prozent der überprüften Iraker im vergangenen Jahr ihren Schutztitel«.

Sven von Storch

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