Klage von Ungarn und Slowakei gegen Migranten-Umverteilung abgewiesen

Europäischer Gerichtshof zwingt EU-Staaten zur Flüchtlingsquote

Ungarn und die Slowakei lehnten eine Beteiligung an der gegen ihren Willen beschlossenen Umverteilung von Migranten auf andere EU-Länder ab und klagten dagegegen. Jetzt wies der Europäische Gerichtshof deren Klage ab.

Freie Welt

Der Europäische Gerichtshof wies am Mittwochmorgen eine Klage Ungarns und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union ab. Das Gericht argumentierte, der Mechanismus helfe als »vorläufige Maßnahme« Griechenland und Italien mit den Auswirkungen der Flüchtlingskrise von 2015 umzugehen und sei daher angemessen.

Der EuGH befand, die Entscheidung sei damals einwandfrei getroffen worden Es wäre kein formelles Gesetz unter Beteiligung der nationalen Parlamente erforderlich gewesen. Der Vertrag von Lissabon ermächtige die EU-Organe, »sämtliche vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um wirksam und rasch auf eine durch den plötzlichen Zustrom von Vertriebenen geprägte Notlage zu reagieren«.

Damit folgten die Luxemburger Richter einer Empfehlung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs Yves Bot, der bereits in einem Ende Juli veröffentlichten Gutachten die Umverteilung der Migranten als legal einstufte und eine Abweisung der Klage empfahl.

Die EU-Innenminister hatten am 22. September 2015 gegen die Stimmen der Slowakei, Rumäniens, Ungarns und Tschechiens beschlossen, 120.000 Migranten innerhalb Europas zu verteilen. Zuvor hatten Griechenland und Italien Brüssel um Hilfe bei der Bewältigung der Zuwanderungsproblematik gebeten.

Es handelt sich dabei zumeist um Kriegsflüchtlinge aus Syrien, sowie Menschen aus dem Irak und Eritrea, welche illegal mit Booten über das Mittelmeer in Griechenland beziehungsweise Italien eingereist waren, um Asyl in der Europäischen Union zu erhalten.

Die von der EU geplante Umverteilung sollte längstens zwei Jahre dauern und eigentlich in diesem Monat abgeschlossen sein. Es wurden lediglich 27.000 Menschen aus Griechenland und Italien in andere EU-Länder verbracht.

Jene EU-Länder, welche gegen die Umverteilung stimmten, weigern sich die ihnen zugedachte Zahl an Migranten aufzunehmen. Ungarn und die Slowakei klagten daher, nach dem Regierungswechsel in Warschau auch mit Unterstützung von Polen. Man zog die Rechtmäßigkeit des Quotenbeschlusses grundsätzlich in Zweifel.

Ungarn, die Slowakei sowie Polen müssen nun theoretisch die ihnen zugedachte Quoten an Migranten aufnehmen. Sollten sie sich weiterhin dagegen sperren, dürfte die EU-Kommission sogenannte Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben, die letztlich in hohen Geldstrafen münden.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.