Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) stoppte bis auf weiteres die Abschiebung eines 18-jährigen islamistischen Gefährders aus Bremen, der als Sympathisant des IS im Verdacht steht, einen Terrorakt in Deutschland geplant zu haben. Der junge Mann hatte selber in Straßburg Beschwerde gegen seine Abschiebung eingereicht.
Der aus der russischen Republik Dagestan stammende Mann, der seit seiner Kindheit in Deutschland lebt, aber allein russischer Staatsbürger ist, war schon auf dem Weg zum Flughafen Frankfurt am Main, als ihn die einstweilige Verfügung des EuGH vor einer Abschiebung bewahrte. Er saß seit März in Abschiebehaft und sollte nach Moskau geflogen werden.
Der Islamist habe dem Weser-Kurier zufolge einer Kontaktperson in Essen mögliche Anschlagsziele in Deutschland genannt. Im Internet suchte er selber nach Anleitungen zum Bombenbau und chattete über seine Bereitschaft zu einem Selbstmordanschlag. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte schließlich den Mann als Gefährder.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte nach dessen Widerspruch eine Abschiebung als rechtens. Zwar nicht in die russische Kaukasusrepublik Dagestan, wo er nicht vor Verfolgung und Folter sicher sei, aber in andere Republiken Russlands. Gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abschiebung ging der Islamist vor.


Add new comment