Die EU-Kommission plant offenbar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien wegen deren Weigerung zur Aufnahme von Asylsuchenden. Demnach werde Brüssel ein formales Schreiben an die drei Länder schicken, heißt es aus einem internen Bericht von EU-Vertretern.
Den Ländern wird vorgeworfen, sich nicht so an der Aufnahme von Asylsuchenden aus Italien und Griechenland zu beteiligen, wie es im September 2015 von der Mehrheit der EU-Staaten vereinbart worden sei. Schon damals kritisierten die Staaten allerdings das dann über sie hinweg beschlossene Vorhaben.
Ein erfolgreiches Vertragsverletzungsverfahren kann mit einer Geldbuße für die betroffenen Länder enden. Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos drohte schon im Mai mit der Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens gegen Staaten, die bei dem Beschluss nicht mitziehen.
Insgesamt geht es um die Verteilung von 160.000 Menschen aus Italien und Griechenland, wo zum Höhepunkt der Asylkrise 2015 und 2016 besonders viele Menschen ankamen. Bisher erfolgte für nur rund 20.000 eine Aufnahme von anderen EU-Staaten. Ungarn und die Slowakei klagten gegen den Beschluß von 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof.
Aufgrund Weigerung gegen Aufnahme weiterer Migranten
EU-Verfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien geplant
Da sich Polen, Ungarn und Tschechien weiterhin sträuben, in Italien und Griechenland angekommene Asylsuchende per beschlossener Quotierung aufzunehmen, droht den Ländern jetzt ein Strafverfahren der EU-Kommission.
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