EU-Finanzhilfen an Ankara entfalten »nur begrenzte Wirkung«

EU-Rechnungshof kritisiert verpuffte Milliarden für die Türkei

Offiziell ist immer noch die Türkei ein EU-Beitrittskandidat, obwohl eine Mitgliedschaft ferner denn je ist. Das hat zur Folge, dass weiter jährlich Milliarden Euro fließen als Fördermittel. Der Europäische Rechnungshof übt nun an diesen Hilfsgeldern Kritik.

Der Europäische Rechnungshof wirft Brüssel vor, bei der Vergabe von EU-Finanzhilfen an die Türkei jahrelang schwerwiegende Fehler gemacht zu haben. Die für die Heranführung des Landes an die Europäische Union vorgesehenen Gelder seien bislang nicht in ausreichendem Maß an Bedingungen geknüpft worden, kritisiert man in einem Prüfbericht.

Die zuständige EU-Kommission habe zudem nicht zielgerichtet genug in Projekte zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, der Pressefreiheit und der Zivilgesellschaft investiert. Damit geht die Diskussion über die fortlaufende Unterstützung der Türkei im Rahmen der offiziell noch immer laufenden EU-Beitrittsverhandlungen eine neue Runde.

Im Zuge der Verhandlungen über einen EU-Beitritt wurden dem Land für den Zeitraum von 2007 bis 2020 über neun Milliarden Euro an sogenannten Heranführungshilfen zugesagt. Seitens der EU-Kommission hieß es bis zuletzt immer wieder, dass die Gelder solange gezahlt werden müssten, wie die Beitrittsverhandlungen liefen.

Aus Brüssel heißt es, um die sogenannten Heranführungshilfen rechtlich legitim komplett einfrieren zu können, müssten die 2005 gestarteten EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei offiziell gestoppt werden. Allerdings gab es für einen solchen Schritt bei den EU-Staaten bislang keine Einigung.

Zur Erhöhung der Erfolgsaussichten künftiger Projekte empfiehlt der Rechnungshof, die Mittelvergabe künftig wesentlich stärker an Bedingungen zu knüpfen. Dabei könnte die Kommission beispielsweise damit drohen, die Steuerung der Projekte zu übernehmen, wenn die türkischen Behörden sie nicht wie geplant umsetzen.

Chefprüferin Bettina Jakobsen sagte: »In der Praxis waren die Heranführungshilfen bislang nicht ausreichend auf einige der grundlegendsten Anforderungen ausgerichtet«. Dazu gehörten die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, die Bekämpfung von Korruption oder die Pressefreiheit.

Keine klare Antwort wollte der Sonderbericht des Rechnungshofs auf die Frage geben, ob sich eine Fortsetzung der Hilfen angesichts der politischen Situation in der Türkei überhaupt lohne. Nach derzeitigem Stand seien aber zum Beispiel die Gelder, die bislang in das türkische Justizsystem geflossen seien, keine gute Anlage gewesen.

Prüfer Dennis Wernerus verweist aber darauf, dass die Finanzhilfen bislang kaum an Bedingungen gekoppelt wurden, auf die Schlüsselrolle zuückgehe, die das Land zuletzt bei der Eindämmung der illegalen Migration in Richtung Europa spielte. Die Türkei habe für die EU immer eine besondere Bedeutung in der Flüchtlingsfrage gehabt, die sogar gewachsen sei.

Nicht geprüft hat der Rechnungshof die Verwendung jener drei Milliarden Euro, die die Türkei im Zuge des Flüchtlingsdeals erhalten hat. Weitere drei Milliarden Euro sind Ankara zur Versorgung syrischer Flüchtlinge versprochen, wie bereits heute »Freie Welt« berichtete.

Zur Fragestellung, inwiefern die schon zuvor in den Jahren 2007 bis 2014 von der EU übergebenen 4,5 Milliarden Euro die Türkei näher an die Standards der EU geführt hätten, sagt das Untersuchungsergebnis des EU-Rechnungshofberichtes fatal: »Die finanzielle Hilfe der EU für die Türkei hatte nur begrenzte Wirkung.«


Sven von Storch

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