Bürger aus der Ukraine erhalten bereits zum nächsten Monat, zum 1. Juni 2017, die Visumfreiheit für Reisen in die Schengen-Staaten. Das haben am Donnerstag die Vertreter im EU-Ministerrat endgültig beschlossen. Die Visaliberalisierung bewertet Kiew selber als ein wichtiges Zeichen der EU-Annäherung und Anerkennung der Reformbemühungen.
Für die Reiseerleichterungen musste die Ukraine im Vorfeld unter anderem ihre Datenschutzsysteme und Passvorschriften an EU-Standards angleichen. Die Visumfreiheit soll nur für Inhaber moderner biometrischer Pässe und ausschließlich für Reisen von bis zu 90 Tagen gelten. Ausgenommen sind zudem Reisen nach Irland und Großbritannien, da beide Länder nicht zum grenzkontrollfreien Schengen-Raum gehören.
Die Angst vor einem Anstieg unerwünschter Migration in die EU will man über einen neuen Schutzmechanismus verhindern. Dieser soll es ermöglichen, die Reisefreiheit bei übermäßigem Missbrauch leichter wieder auszusetzen.
So kann bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht, bei steigender Kriminalität und bei einer deutlichen Zunahme der illegalen Einwanderung die Visumpflicht für bestimmte Gruppen von Bürgern für zunächst neun Monate wieder eingeführt werden. Bleiben die Mängel bestehen, kann die Visafreiheit für das ganze Land ausgesetzt werden.
Eine Arbeitserlaubnis ist mit der Visumfreiheit nicht verbunden. Darüber hinaus hat sich vor der Beschlussfassung die ukrainische Regierung zum Kampf gegen Korruption verpflichtet und durch verschiedene Maßnahmen die Grenzkontrollen und -sicherung verbessert.
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