Die EU-Kommission lehnt nach einem neuen Höchststand an Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland Forderungen aus Deutschland nach einer Änderung des Kindergeldes ab. Eine Anpassung der Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes werde es aufgrund des geltenden Diskriminierungsverbots im EU-Recht nicht geben, erklärte eine Sprecherin der Kommission. Es sollten lediglich Instrumente zum Kampf gegen einen Missbrauch gestärkt werden.
Brüssel betont, man sehe zwar grundlegende Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, zugleich sei vor einer Anpassung des Kindergeldes an das jeweilige Landesniveau zu warnen. »So müssten im Gegenzug auch deutsche Rentner, die in Spanien leben, die niedrige spanische Rente bekommen.« EU-Arbeitnehmer hätten die gleichen Ansprüche auf Kindergeld wie Deutsche, unabhängig vom Wohnort ihrer Kinder. Dies sei ein Grundpfeiler der Gleichbehandlung.
Zuvor warnte der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link (SPD) vor einem Missbrauch des Kindergeldes durch Einwanderer aus Südosteuropa, die gezielt in die Städte geschleust würden. Daraufhin forderte der Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Städtetag, Helmut Dedy, entsprechende Reformen, die den Aufenthaltsort von Kindern berücksichtigen. Das Kindergeld müsse den Bedarf eines Kindes abdecken. Dieser sei in Rumänien ein anderer als in Nordrhein-Westfalen.
Dedy erklärte, man müsse sich angesichts der gegenwärtigen Situation die Frage stellen, »ob das System nicht die falschen Anreize schafft?« Zugleich warf er der EU vor, nur vom Idealfall eines arbeitenden Migranten auszugehen. Derzeit reiche es aber aus, in ein anderes EU-Land einzureisen und schon bestehe Anspruch auf Kindergeld. Der Betrug mit gefälschten Geburtsurkunden von nicht vorhandenen Kindern sei außerdem ein großes Problem. Mittlerweile wird 268.000mal Kindergeld für im Ausland lebende Kinder gewährt.
Aktuell werden in Deutschland für die ersten beiden Kinder jeweils 194 Euro gezahlt. Für das dritte 200 Euro und ab dem vierten Kind sind es 225 Euro. Die Große Koalition plante bereits in der vergangenen Legislaturperiode für Kinder von EU-Ausländern eine sogenannte Indexierung der Lebenshaltungskosten. Wegen europarechtlicher Bedenken wurde dann darauf bis auf weiteres verzichtet, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen.
Brüssel lehnt beim Kindergeld Anpassung an Lebenshaltungskosten des Kindes-Wohnort ab
EU-Kommission gegen Kindergeld-Reform
Immer häufiger fließt Kindergeld an Ausländer für gar nicht in Deutschland lebende Kinder. Daher wollen deutsche Politiker die Zahlungen an die jeweiligen Lebenshaltungskosten koppeln. Das lehnt nun Brüssel mit einem Verweis auf das Diskriminierungsverbot an.
Quelle
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.


Add new comment