Bundesrat will Pflichtpfand auch für Milch und Saft aufbrummen

Ein Gesetz für die Mülltonne

Auf Verbraucher und Wirtschaft sollen noch mehr Belastungen und Bürokratie zukommen. Der Bundesrat will auf Initiative rot-grün regierter Länder einen Pflichtpfand auch für Milchtüten, Saft- und Weinflaschen einführen.

Freie Welt

Milchtüten, Saftverpackungen sowie Wein- und Alkoholflaschen könnten in Zukunft pfandpflichtig werden, wie aus einer Stellungnahme des Bundesrates zum geplanten Verpackungsgesetz hervorgeht.

Demnach sei man unzufrieden mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und fordert Änderungen unter anderem bei der Kennzeichnung von Einwegverpackungen und in der Pfandfrage.

Die Pfandpflicht soll sich künftig nicht mehr an Größe und Inhalt der Getränkeverpackung orientieren, sondern an der Art des Verpackungsmaterials, um Verwirrung bei den Verbrauchern abzubauen und Herstellern keine Ausweichmanöver mehr zu erlauben.

Hinter der Stellungnahme des Bundesrates sollen vor allem die von Rot-Grün regierten Bundesländer und teilweise Rheinland-Pfalz stehen, wo es eine Koalition aus SPD, Grünen und FDP gibt.

Das rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) rudert bereits zurück, was die Weinflaschen betrifft. Man nennt ein mögliches Pflichtpfand für Weinflaschen eine »mutwillige Fehlinterpretation«, die man keinesfalls unterstütze.

Das Bundesumweltministerium unter Barbara Hendricks (SPD)  hält sich mit Äußerungen zurück. Man werde das vom Bundesrat zurückgewiesene Gesetz nun überarbeiten, ehe es Anfang März zur Lesung in den Bundestag komme.

Beim Milchindustrieverband (MIV) wehrt man sich gegen eine mögliche Ausweitung der Pfandpflicht. Die bestehende Verpackungsordnung (Grüner Punkt) habe sich aus Sicht des MIV sehr bewährt, so dass kein hinreichender Grund besteht, dieses etablierte System zu zerschlagen.

Milch, Saft und Wein seien bisher aus guten Gründen von der Pfandpflicht ausgenommen, denn Verpackungen landeten im gelben Sack und konnten so einer Verwertung zugeführt werden. Weinflaschen fanden ihren Weg in den Glascontainer.

Die Rücknahme-Automaten in den Geschäften seien nicht für solche Verpackungen ausgelegt. Saure Restmilch erzeuge einen unangenehmen Geruch und sei im Lebensmittel-Laden unhygienisch.

Der MIV warnt, dass eine Pfandpflicht zu zusätzlichen Kosten und höheren Preisen führen würde. »Das Gesetz gehört in die Mülltonne«, erklärt MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser.

Sven von Storch

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