Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Bekämpfung von Kinderehen. Demnach soll das Mindestalter für Trauungen in Deutschland künftig einheitlich bei 18 Jahren liegen.
Damit wird auch das seit 1974 in Deutschland bestehende Recht schon früher mit 16 Jahren heiraten zu dürfen, wenn ein Ehepartner volljährig ist, die Erziehungsberechtigten des Minderjährigen zustimmen und ein Familiengericht die Reife bestätigt, abgeschafft.
Das Gesetz sieht künftig vor, dass alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sein sollen. Ehen sollen im weiteren durch Gerichte aufgehoben werden können, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Diese Regelungen gelten auch für alle im Ausland geschlossene Ehen.
Nur in besonderen Härtefällen, wie etwa bei schwerer und lebensbedrohlicher Erkrankung, könne davon abgesehen werden oder wenn der minderjährige Gatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.
Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung muss jetzt noch der Bundestag zustimmen.
Ende Juli 2016 waren laut Ausländerzentralregister knapp 1.500 in Deutschland lebende ausländische minderjährige Personen als verheiratet registriert.
Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen
Ehe unter 18 künftig in Deutschland verboten
Durch Zuwanderung stieg in Deutschland 2016 die offizielle Zahl minderjährig Verheirateter auf 1.500 an. Jetzt wurde ein Gesetz beschlossen, dass derartige Ehen für nichtig erklärt. Künftig gilt ausnahmslos nur noch Heiraten ab 18 Jahre.
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