Knappe Mehrheit für drohende Upload-Filter durch Ja der Bundesregierung

Deutschland verschafft umstrittenem EU-Urheberrecht Mehrheit

Die EU-Staaten stimmten am Montag der heftig umstrittenen Urheberrechtsreform abschließend zu. Da neun Staaten sich einer Zustimmung verweigerten, sorgte das Votum der Bundesregierung knapp für das notwendige Quorum. Wieder einmal fiel hier die SPD um.

Nachdem bereits das EU-Parlament das Vorhaben vor drei Wochen billigte, stimmten am Montag in Luxemburg in einer letzten Abstimmung auch die EU-Staaten mehrheitlich dafür. Dabei votierte auch die deutsche und die österreichische Bundesregierung dafür.

Hätte sich eines der beiden Länder enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen, da die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden mit Nein stimmten. Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.

Damit hat innerhalb der deutschen Bundesregierung auch die SPD das umstrittene Gesetz mitgetragen, obwohl es innerhalb der Partei starken Widerstand dagegen gab und sich Ende März bis auf eine einzige Ja-Stimme und zwei Enthaltungen die restlichen anwesenden 22 Abgeordneten des EU-Parlaments dagegen stimmten.

Da es in Deutschland heftigen Protest gegen Teile der Reform gab, betonte die Bundesregierung zuletzt, Uploadfilter sollten bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden. Es handelt sich um Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren wollen.

Dadurch besteht jedoch die Gefahr, dass von diesen Programmen mehr aussortiert wird als nötig, und damit letztlich durch eine umfassende Zensur beim Hochladen von Beiträgen die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird.

Vor der Abstimmung der EU-Staaten über die umstrittene Urheberrechtsreform sagte der EVP-Spitzenkandidat Manfred Weber (CSU) an die Kritiker gerichtet, dass die Wirkung des neuen Gesetzes zunächst abgewartet werden müsste. »Aber sollte es wirklich negative Auswirkungen haben, werden wir es noch einmal überarbeiten.«

Die Zustimmung der EU-Staaten vom Montag war der letzte Schritt, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann. Die Regierungen müssen die Richtlinie anschließend innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.


Sven von Storch

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