Versprechungen der Union auf eine Obergrenze nur Mogelpackung

Deutschland lässt weiter unbegrenzt Migranten ins Land

In Deutschland wird weiterhin jeder Migrant hineingelassen, der sich als schutzsuchend ausgibt. Daran hat sich nichts geändert. Eine Zurücküberweisung an Grenzen findet nicht statt und wird es mit Union und SPD auch künftig nicht geben.

Freie Welt

Deutschland wird auch weiterhin unbegrenzt Migranten einreisen lassen, sofern sie einigermaßen glaubhaft angeben, Schutz zu suchen. Trotz immer wieder großer Töne der CSU wird sich an der bisherigen Praxis nichts ändern. Jede Zurückweisung von Schutzsuchenden bleibt ausgeschlossen.

Im Sondierungspapier von Union und SPD bekannten sich bereits die über eine Regierungsbildung verhandelnden Parteien »zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags«. Damit ist unerheblich, ob ein Richtwert von um die 200.000 Menschen erreicht wird.

Die Forderungen der CSU und auch einiger CDU-Politiker nach einer Obergrenze, ab der weitere Schutzsuchende zurückgewiesen würden, spielten schon seit dem Migrationskompromiss der Union im Oktober keine Rolle mehr, auch wenn nach außen verkündet wurde, nun sich auf eine Zahl möglicher Zuwanderungen verständigt zu haben.

Keinen Konsens fanden ebenso Forderungen einzelner Unionspolitiker, ab einer bestimmten Anzahl allein reisende Männer ohne Identitätsdokument oder Personen aus bestimmten Staaten mit sehr niedriger Anerkennungsquote zurückzuweisen. Damit bleibt es faktisch bei einer potentiell unbegrenzten Zuwanderung.

Begründet wird die Entscheidung mit der Dublin-Verordnung. So seien nach dem Grund- und dem Asylgesetz zwar Zurückweisungen von Schutzsuchenden möglich, diese Paragraphen aber vom EU-Recht »überlagert«, hieß es dazu schon vor einiger Zeit aus Kreisen der schwarz-roten Bundesregierung.

Diese wird so interpretiert, dass Deutschland jeden Schutzsuchenden erst einmal einreisen lassen muss, um zu prüfen, welcher Staat für ihn zuständig ist. In der Regel müsste das der Erstaufnahmestaat sein, falls die Dublin-Verordnung von allen Mitgliedstaaten eingehalten würde.

Die Realität ist, dass ein Großteil der Asylsuchenden aus dem Erstaufnahmestaat weiterreist, Deutschland dann durch Gespräche und Fingerabdrücke prüft, welche Route die Migranten genommen haben, und versucht, die entsprechende Person in den zuständigen Staat zurückzubringen.

Gegen eine solche Zuweisung kann sich jedoch der entsprechende Staat wehren wie auch der Migrant gegen seine Abschiebung klagen kann, was häufig dazu führt, dass aus der Überstellung nichts wird und die Eingereisten dauerhaft in dem eigentlich nicht zuständigen Deutschland bleiben.

An der Rechtsauffassung der Bundesregierung, aufgrund vorgeschobenen EU-Rechts keine Zurückweisungen an der Landesgrenze, gab es bereits Kritik namhafter Juristen wie dem ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier und den ehemaligen Verfassungsrichter Udo Di Fabio.

Es gibt dabei drei teils ineinander übergehende juristische Auffassungen mit der bisherigen Praxis an der Grenze zu brechen:
1. Die Dublin-Verordnung sei nicht derart hoch anzusiedeln, dass sie deutsches Recht und das Grundgesetz überlagern dürfe.
2. Die Dublin-Verordnung sei als EU-Recht zwar höher anzusiedeln als nationale Gesetze, aber erlaube doch Zurückweisungen.
3. Die Dublin-Verordnung höher anzusiedeln als nationale Gesetze und verbiete Zurückweisung – aber wenn die Verordnung dauerhaft nicht funktioniere und von vielen Ländern missachtet werde, müsse sich Deutschland nicht mehr daran halten.

So kritisierte die Verwaltungsrichterin Nicola Haderlein: »Die Bundeskanzlerin vermittelt der Bevölkerung, sie müsse jeden Schutzsuchenden nach Deutschland einreisen lassen. Das Gegenteil entspricht geltendem europäischem und deutschem Recht.« Sie zeigt auf, dass das Konzept der sicheren Drittstaaten dazu führe, dass allein die Durchreise durch einen solchen Drittstaat zur Einreiseverweigerung berechtigt.

Haderlein verweist auf den Paragraphen 18 des Asylgesetzes, nachdem jedem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Da Deutschland immer von Drittstaaten umgeben ist, ergebe sich nicht nur die Zulässigkeit der Zurückweisung an der Grenze und im grenznahen Raum, sondern sogar eine Verpflichtung hierfür. Diese will die Bundesregierung jedoch nicht wahrhaben.

Verstärkend muss berücksichtigt werden, dass eine Einreise schon dann verweigert werden müsse, wenn Beweise oder Indizien dafür sprechen, dass »ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend, die Land-, See- oder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat«. 

Egal was Union und SPD letztlich als Kompromiss ihrer Verhandlungen nach außen tragen, egal was Teile der Union uns als Begrenzung verkaufen, eine Neuauflage dieses Regierungsbündnisses wird nichts daran ändern, was wir im Rahmen der Asylkrise 2015 und 2016 mit einer unbegrenzten Zuwanderung erlebt haben. Weiterhin wird niemand an der deutschen Grenze abgewiesen.

Das Glück ist nur, dass einige Staaten ihrerseits die Grenzen weitgehend dicht machten, wie etwa mit der Abriegelung der Balkanroute, weil sie es leid waren, dass die unbegrenzte Aufnahmepraxis der Merkel-Regierung eine immer größere Sogwirkung entfaltete, die auch in ihren Ländern für Chaos sorgten.

Sven von Storch

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