Der Bundesgerichtshof verweigerte einen Haftbefehl gegen einen in Berlin-Schöneberg festgenommenen Terrorverdächtigen. Demnach würden die geheimdienstlich erworbenen Indizien gegen den 27-Jährigen Ashraf Al-T. dem Haftrichter nicht ausreichen, teilte die Bundesanwaltschaft mit.
Der Haftbefehl wurde wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz » Islamischer Staat« (IS) beantragt, nachdem Al-T. am Mittwochabend in seiner Wohnung in Berlin festgenommen wurde. Zuvor ermittelte das Bundesamt für Verfassungsschutz gegen ihn.
Dem Inlandsgeheimdienst hätten »glaubhafte Informationen« vorgelegen, wonach der Mann dem IS angehöre und »zeitnah in Deutschland einen Anschlag zu begehen« plane. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, Al-T. werde verdächtigt, Kontakt zu einem IS-Mitglied in Syrien zu haben und dabei »die Erlaubnis« zur Planung eines Anschlags erhielt.
Zugrunde liegt ein vom amerikanischen Geheimdienst abgefanges Gespräch zwischen dem Verdächtigen und seinem IS-Kommandanten. Der mutmaßliche IS-Anhänger plante demnach, am kommenden Montag in Berlin ein Messerattentat zu verüben. Er soll seinem Verbindungsmann gesagt haben, dass er jetzt zuschlagen und nicht länger warten wolle.
Trotz der abschlägigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs kam Al-T. zumindest jedoch weiterhin nicht auf freien Fuß. Nachdem der Haftrichter den Antrag ablehnte, sprang ein engagierter Polizeibeamter auf und sagte: »Dann nehme ich Sie jetzt wegen Urkundenfälschung fest«.
Daraufhin wurde Al-T. am späten Abend noch zum Amtsgericht Karlsruhe gefahren, wo ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen wurde, da der 27-jährige einen gefälschten syrischen Pass zur Einreise nach Deutschland und zur Verschleierung seiner wahren Identität benutzte. Laut Polizeiermittlungen sei dieser kein Syrer, sondern Tunesier.
Nach der Haftentscheidung in Karlsruhe erfolgte ein Rücktransport nach Berlin, wo der auch schon wegen Gewaltdelikten in seiner vorherigen Asylbewerberunterkunft polizeibekannte Al-T. seit Freitagmorgen in der Haftanstalt Moabit in Untersuchungshaft einsitzt. Er bekam einen besonders gesicherten und überwachten Haftraum wegen Suizidgefahr.
Sein Pflichtverteidiger Jonathan Burmeister wertete das Verfahren als rechtswidrig und unverhaltnismäßig und beantragte unterdessen eine Haftprüfung. Eine Inhaftierung wegen Urkundenfälschung sei unüblich. »Mein Mandant hat sofort gestanden, einen falschen Paß benutzt zu haben.« Die echten Papiere seien bei einem Aufenthalt in Aleppo verbrannt.
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Messer-Attentat in Berlin geplant
Bundesgerichtshof lehnt Haftbefehl für IS-Terrorverdächtigen ab
Der 27-jährige IS-Anhänger Ashraf Al-T. plante Geheimdiensten zufolge ein Messer-Attentat in Berlin. Die Polizei nahm ihn daher fest, doch der Bundesgerichtshof verweigert einen Haftbefehl für den mit einem gefälschten syrischen Pass eingereisten Mann.
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