Förderprogramm für Wohneigentum von Familien stößt auf EU-Kritik

Brüssel sieht Diskriminierung bei deutschem Baukindergeld

Das 2018 eingeführte Baukindergeld soll mit zehn Milliarden Euro Familien mit Kindern beim Bauen von Wohneigentum unterstützen. Allerdings nur wenn in Deutschland gebaut wird. Dahinter wittert die EU-Kommission jetzt eine Diskriminierung von Grenzgängern.

Das Interesse vieler Familien in Deutschland an dem im vorigen Jahr eingeführten Baukindergeld scheint groß zu sein. Mehr als 120.000 Familien haben schon die staatliche Bauförderung beantragt, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Fast zehn Milliarden Euro hat der Bund für das auf die Mittel begrenzte und dann auslaufende Programm vorgesehen.

Das Baukindergeld soll den Erwerb selbstgenutzter Immobilien für Familien zu erleichtern. Pro Kind zahlt der Staat insgesamt 12.000 Euro über zehn Jahre verteilt, wobei Einkommensgrenzen und zahlreiche weitere Bedingungen für die Gewährung gelten.

Jetzt droht der Bundesregierung daufgrund des neuen Baukindergeldes Ärger mit der EU-Kommission. Brüssel hat Bedenken, dass die Bedingungen für die staatliche Förderung EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten unzulässig benachteiligen könnten.

In einem Schreiben von EU-Kommissarin Marianne Thyssen heißt es: »Die Kommission wird die deutschen Behörden kontaktieren, um die rechtliche Situation zu klären«. Dabei bezieht sie sich  auf die Bedingung, dass für den Anspruch auf Baukindergeld das erworbene Wohneigentum in Deutschland liegen und der Antragsteller seinen Aufenthalt ebenfalls in Deutschland haben müsse.

Die Kommission ist dabei der Auffassung, dass beide Voraussetzungen – die Belegenheit des Wohnraums in Deutschland und das Aufenthaltserfordernis – eine indirekte Diskriminierung für Grenzgänger darstellen könnten. Man nehme im Blick EU-Bürger, die in Deutschland als Arbeitnehmer steuerpflichtig sind, aber ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und Wohneigentum außerhalb Deutschlands erwerben wollen.

Brüssel startete bereits im März 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Wohnungsbauprämie. Dabei gelten für die jährliche Prämie gelten in dieser Hinsicht ähnliche Auflagen wie für das Baukindergeld. Deutschland wurde aufgefordert, die Diskriminierung von Grenzgängern aus anderen EU-Ländern bei der jährlichen Prämie auf Sparleistungen zu beseitigen.


Sven von Storch

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