Trotz des Volksentscheids zugunsten des EU-Austritts darf die britische Regierung den Brexit nur mit Zustimmung des Parlaments beantragen, entschieden mit 8:3 Stimmen die Richter des Supreme Courts in London.
Großbritanniens Premierministerin Theresa May muss somit noch das Parlament um Zustimmung gewinnen, in dem die EU-Befürworter in der Mehrheit sind. Erst dann könne Artikel 50 des Lissabon-Vertrages aktiviert und damit offiziell der EU-Austritt des Landes beantragt werden.
Eine entsprechende Entscheidung fällte das höchste Gericht in London bereits Ende 2016, jedoch ging die britische Regierung dagegen in Berufung. Man vertrat die Rechtsauffassung, dass von internationalen Verträgen im Alleingang zurückgetreten werden könne.
Vergangene Woche verkündete May, dass sie um als eine zentrale Forderung der Brexit-Befürworter die Kontrolle über die Einwanderung nicht aufgeben zu müssen, zum harten Brexit und damit einen Ausstieg auch aus dem EU-Binnenmarkt bereit sei.
Nun stellt sich die Frage, ob die Parlamentarier den Brexit doch noch zu Fall bringen, das würde aber für Theresa May eine schwere Niederlage bedeuten und hinsichtlich möglichen Neuwahlen beim Wähler Verdrossenheit auslösen, dass der mehrheitliche Volkswillen aus dem Brexit-Referendum im Juni letzten Jahres ausgehebelt werde.
Das gilt aber trotz der parlamentarischen Mehrheit von Abgeordneten gegen den Brexit als weniger wahrscheinlich, da es die eigene Wiederwahl kosten kann. Schon im Herbst erklärte das Unterhaus mehrheitlich, dass man das Ergebnis anerkennen und sich gegen die Verhandlungen nicht sperren wolle.
Auch der oppositionelle Labour-Parteichef Jeremy Corbyn betonte vergangene Woche noch einmal, dass seine Partei trotz ihres vorherigen Kampfes für einen Verbleib den Brexit mittragen werde. Es sei lediglich mit einem Dutzend Labour-Abgeordneten zu rechnen, die das nicht tun wollen.
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Urteil des Londoner Supreme Courts
Brexit braucht doch noch Zustimmung im Parlament
Entgegen den Plänen von Premierministerin May muss nach dem erfolgreichen Brexit-Referendum vor einem EU-Austritt auch noch das Parlament zustimmen. Das entschieden endgültig die Richter am Supreme Court. Dort sind aber Brexit-Gegner in der Mehrheit.
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