Gewaltstraftaten eines Täterkreises setzen künftig Abschiebung aus

Brandenburg erlässt Bleiberecht für Opfer rechtsextremer Gewalt

Ein Erlass, der allerlei Gefahren für Missbrauch mit sich bringt: In Brandenburg hat das Innenministerium ein Bleiberecht für alle Ausländer, auch abgelehnte Asylbewerber, erlassen, die Opfer rechtsextremer Gewalt wurden.

Freie Welt

Das Bundesland Brandenburg hat ein Bleiberecht für Ausländer angeordnet, die Opfer rechtsextremer Gewaltstraftaten wurden. In einem Erlass des Innenministeriums an die zuständigen Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten wurde entsprechendes verfügt. Dieses gilt dabei auch für abgelehnten Asylbewerber.

Dem Erlass ging ein Beschluss des brandenburgischen Landtags aus dem April auf Initiative der Grünen-Fraktion voraus, der die Landesregierung aufforderte, dass »bei ausreisepflichtigen Opfern rechter Gewaltstraftaten von den Möglichkeiten der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen konsequent Gebrauch gemacht wird«.

Die in der SPD-Fraktion als Fachsprecherin zur Bekämpfung des Rechtsextremismus firmierende Abgeordnete Inka Gossmann-Reetz lobte die Entscheidung: »Ein derartiger Erlass ist einzigartig in Deutschland und ich bin stolz darauf, dass Brandenburg hier eine Vorreiterrolle einnimmt.«

Nach dem Verweis auf eine Zunahme rechtsextremer Gewaltstraftaten ergänzte Gossmann-Reetz: »Der Erlass schützt Opfer rechter Gewalt und sichert zudem die konsequente Strafverfolgung der Täter. Wir können nicht zulassen, dass Straftaten nicht aufgeklärt werden können, weil die Opfer dieser Taten im Strafprozess nicht mehr als Zeugen zur Verfügung stehen.«

Das Innenministerium steht nun vor der Herausforderung bei sämtlichen Fällen auch zu prüfen, ob sich Asylbewerber nicht durch falsche Angabe, dass sie Opfer rechtsextremer Gewalt geworden seien, ein Bleiberecht und den Duldungsstatus erschleichen. Das gilt vor allem wenn sich Täter aus welchen Gründen auch immer nicht auffinden lassen.

Die Abschiebung von Ausländern soll aber auch ausgesetzt werden, wenn sie Zeuge solcher Taten werden. Das bringt natürlich weitere Gefahren eines möglichen Missbrauchs mit sich. Als Gewaltstraftaten kommen in Frage Körperverletzung, Tötungsdelikte, Brand- und Sprengstoffanschläge, Raub, Erpressung, Landesfriedensbruch und Sexualdelikte.

In dem Erlass heißt es, für das Bleiberecht »muss der Straftat ein gewisses Gewicht zukommen«. Es müsse ein dringender Verdacht vorliegen. Bis zum Abschluss von Ermittlungs- und Strafverfahren sei die Abschiebung auszusetzen. Davon unabhängig soll Opfern rechtsextremer Gewalt darüber hinaus als »Wiedergutmachung« das Bleiberecht gewährt werden.

Das Innenministerium liefert als weitere  Begründung »ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den mutmaßlichen Tätern der Gewalttat zu verdeutlichen, dass ihrem Opfer durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt und das Gegenteil dessen erreicht wird, was die Täter beabsichtigten«.

Mehr dazu unter zeit.de


Sven von Storch

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