Bundesweit einmalige Regelung entfacht Kritik

Berliner Polizisten dürfen keine Dienstwaffe in der Freizeit mehr tragen

Obwohl Polizisten aufgrund ihrer Berufung oft auch außerhalb des Dienstes bei Verbrechen einschreiten, verbietet in Berlin eine neue Dienstanweisung ihnen, weiterhin die Dienstwaffe in der Freizeit mit sich zu führen.

Freie Welt

Von Polizisten wird jederzeit ein korrektes Verhalten im Sinne ihrer beruflichen Tätigkeit erwartet, auch wenn sie offiziell nicht im Dienst sind. Nicht selten greifen Polizisten außerhalb ihrer Dienstzeit ein, wenn Sie gerade Zeuge eines Verbrechens oder von Gewalttaten werden.

Da diese dabei oft auch auf dem Weg zum Dienst oder zurück waren, trugen sie auch eine Pistole mit sich. in Berlin wurde das unterdessen mit einer Dienstanweisung untersagt. Polizisten dürfen ihre Pistolen nicht mehr außerhalb des Dienstes tragen.

Mit der neuen Regelung können Polizisten Dienstpistolen auch nicht mehr mit nach Hause nehmen. Darüber hinaus wurde ihnen die Teilnahme an einem Schießtraining in einem Schützenverein untersagt. Das ist auch deswegen bitter, weil die Schießstände der Berliner Polizei zumeist marode sind.

Eine Begründung für die Änderung im April gibt es nicht. Es ist auch kein Vorfall bekannt, wo ein Fehlverhalten aus der alten Regelung erwuchs. Bisher musste jeder Polizist gewährleisten, dass die nach Hause mitgenommene Dienstwaffe sicher und verschlossen aufbewahrt wird.

Darüber hinaus galt es diese nicht bei  bei öffentlichen Veranstaltungen, im Ausland und beim oder nach dem Trinken von Alkohol zu tragen.

Kritik an der in Berlin unter sämtlichen Bundesländer einmaligen Regelung kommt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). »Unsere Beamten wissen, wie sie in bestimmten Situationen mit der Waffe umzugehen haben. Da spielt es keine Rolle, ob sie offiziell im Dienst sind oder nicht«, erklärte GdP-Sprecher Benjamin Jendro.

Jendro fügt an: »Wenn etwas in unserer Stadt passiert, muss ein Polizist eingreifen können, an jedem Ort und zu jeder Zeit.« Daher stelle die Neuregelung eine Gefahr für Polizisten dar, wenn sie Straftaten verhindern wollten und unbewaffnet seien.

Mehr dazu unter rbb-online.de

Sven von Storch

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