Das Land Berlin muss nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einer Muslimin eine Entschädigung zahlen, weil diese wegen ihres Kopftuchs nicht als Lehrerin eingestellt wurde.
Berlin begründete seine Ablehnung mit dem Neutralitätsgesetz, das Lehrern, Polizisten und Justizangestellten verbietet, während der Arbeit religiöse Symbole zu tragen, wozu auch ein Kopftuch zähle.
Das Gericht sprach der Frau eine Zahlung von 5.100 Euro zu und hob ein Urteil der Vorinstanz auf. Erwartet wird jedoch, dass das Land Berlin nächstinstanzlich in Berufung geht. Die Informatikerin bewarb sich als sogenannte Quereinsteigerin ohne volle Lehrbefähigung für den Schuldienst.
Die Rechtsanwältin und Islamkritikerin Seyran Ates, die den Berliner Bildungssenat vor Gericht vertrat, sagte zu der Entscheidung: »Ich halte das Urteil für falsch«. Religiöse Konflikte würden nicht gelöst, wenn eine Frau mit Kopftuch vor die Klasse trete.
Schon im im Februar verurteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz das Land Berlin zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 8.680 Euro, nachdem eine Schule eine Lehramtsbewerberin mit Kopftuch abwies.
Damals hieß es seitens des Gerichts als Begründung, dass die Entscheidung einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz bedeutete. Im Juni wurde Berlin in einem weiteren Fall auferlegt, einer Muslimin eine Entschädigung von 6.915 Euro zu zahlen.
Wegen Nichteinstellung in den Schuldienst aufgrund religiöses Neutralitätsgebot
Berlin muss Muslimin wegen Kopftuchverbot entschädigen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verurteilte die Berliner Schulverwaltung zu einer Entschädigungszahlung an eine Muslimin, nachdem diese wegen des Tragens eines Kopftuchs nicht als Quereinsteigerin in den Schuldienst eingestellt wurde.
Quelle
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.


Add new comment