Abschiebung bei Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege ausgesetzt

Baden-Württemberg gewährt illegalen Migranten im Pflegeberuf Bleiberecht

Das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg setzt künftig bei abgelehnten Asylbewerbern eine Abschiebung aus, wenn diese einen Alten- oder Krankenpflegerberuf erlernen und praktizieren. Damit wollen CDU und Grüne den bestehenden Bedarf an Fachkräften auffangen.

In Baden-Württemberg werden künftig auf einen Beschluss der grün-schwarzen Landesregierung hin, illegale Migranten, die in Deutschland einen Pflegeberuf erlernen, vor einer Abschiebung geschützt. Damit sollen zur Deckung des dringenden Bedarfs neue Fachkräfte für den Alten- und Krankenpfleger-Bereich gewonnen werden, heißt es.

»Wir werden sie nicht abschieben, so dass sie die Helferausbildung absolvieren können, anschließend eine Alten- oder Krankenpflegeausbildung und dann noch zwei Jahre im Land bleiben können«, erklärte in Stuttgart der auch für Migration zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Im August sprach sich der CDU-Vizechef Strobl noch in der öffentlichen Debatte um einen »Spurwechsel« für abgelehnte Asylbewerber dagegen aus, illegalen Einwanderern den Sprung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Jetzt vollzieht der 58-jährige Heilbronner nur wenige Monate später eine Kehrtwende.

Strobl sagt jetzt: »Das Grundrecht auf Asyl hat in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Das dürfen wir nicht dadurch gefährden, dass wir allen abgelehnten Asylbewerbern ein asylunabhängiges Bleiberecht geben. Deshalb treffen wir eine sehr zielgenaue, bedarfsorientierte Regelung.«

Strobl führt aus, dass es um einen auf den Bedarf an Pflegepersonal ausgerichteten Weg gehe. Es gehe nicht darum, allen abgelehnten Asylbewerbern grundsätzlich ein Bleiberecht zu gewähren. Er sehe daher in der jetzt getroffenen »Ermessensduldung« einen wertvollen Schritt.

Der Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) ergänzte dazu: »Damit gewinnen wir dringend benötigte zusätzliche Fachkräfte für die Pflege und bieten Geflüchteten eine wichtige Integrationsperspektive.« Geflüchtete, die hier arbeiteten, die Sprache lernten und sich nichts zu Schulden kommen ließen, müssten in Deutschland bleiben dürfen, so weiter.

Es sollen jedoch ausländische Straftäter oder Migranten, die ihre Identität verschleierten, ausgeschlossen sein von der Regelung. Laut Innenministeriums sollen Einrichtungen auch verpflichtet sein, die Ausländerbehörde über einen Abbruch der Helferausbildung zu informieren, womit die Duldung ihre Gültigkeit verliere.

Die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag sieht einen Verbleib von Migranten auf diesem Weg kritisch. Fachkräfte seien in der Pflege bereits vorhanden, der Beruf aber durch »haarsträubende Arbeitsbedingungen« unattraktiv, teilte man dort mit.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz unterstützt prinzipiell eine solche Lösung, wie es sie jetzt in Baden-Württemberg gibt, allerdings warnte ihr Stiftungsvorstand Eugen Brysch im Vorfeld vor einen »gefährlichen Lockruf für jedermann«. In der Pflege brauche es neben Geschick und Professionalität auch Einfühlungsvermögen, sagte Brysch. 

Sven von Storch

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