Der Deutsche Bundestag beschloss gegen die Stimmen von Linken und Grünen ein Gesetz zum Verbot der Ehen mit Kinder und Jugendlichen. Damit sind Ehen zwischen Personen, von denen mindestens eine unter 16 Jahre alt ist, künftig grundsätzlich nichtig.
Zudem werden Ehen gesetzlich annulliert, wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Dies gilt auch für im Ausland geschlossene Ehen. Nur in besonderen Härtefällen kann die Ehe bestätigt werden, falls ein minderjähriger Partner inzwischen volljährig ist.
Für die Eheschließung gilt in Deutschland zukünftig das generelle Mindestalter von 18 Jahren. Bisher war es seit 1974 erlaubt, schon mit 16 Jahren zu heiraten, wenn ein Ehepartner volljährig ist und ein Familiengericht dem anderen die Ehefähigkeit bescheinigte.
Das Thema Kinderehe wurde durch die starke Zuwanderung von Migranten mit entsprechenden Verbindungen aktuell. Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland 1.475 im Ausland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern genannt, darunter 361 mit Kindern unter 14 Jahren.


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