In einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs urteilten die Richter, dass Asylunterkünfte gewalttätige Bewohner nicht von ihrer Unterkunft ausschließen dürfen. Nach dem Urteil seien die Einrichtungen dazu verpflichtet, ihren Insassen die Grundlagen für einen würdigen Lebensstandard zu gewährleisten. Dabei berief man sich bei seiner Entscheidung auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Hintergrund war die Klage eines minderjährigen Afghanen, der nach einer Schlägerei in seiner Brüsseler Einrichtung für 15 Tage hinausgeworfen wurde und laut eigener Aussage anschließend in Parks und bei Freunden übernachtete. Für die Richter dürften zwar als Strafe materielle Leistungen entzogen werden, allerdings müssten diese verhältnismäßig sein.
Ein zeitlich begrenzter Entzug von Unterkunft, Verpflegung und Kleidung sei dabei für die Richter keine angemessene Bestrafung, hingegen wären aber Inhaftierungen möglich, falls die Voraussetzungen dafür erfüllt seien. Zuletzt kam es auch in Deutschland immer wieder zu Ausschreitungen in Asylbewerberheimen, in der andere Menschen von Mitbewohnern bis Sicherheitskräften tätlich angegriffen wurden oder sogar Feuer gelegt wurde.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs schützt aggressive Asylbewerber
Asylunterkünfte dürfen Gewalttäter nicht hinauswerfen
Wer in Asylbewerberheimen randaliert oder andere Menschen attackiert, darf nicht mehr hinausgeworfen werden. Mit dem Verweis auf die Charta der Grundrechte der EU urteilte der Europäische Gerichtshof, dass solche Asylbewerber weiterhin unterzubringen seien.
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