Zur besseren Feststellung der Identität

Asylbewerber müssen künftig Mobiltelefone auslesen lassen

Einem neuen Gesetzesentwurf zufolge sollen künftig die Mobiltelefone von Asylbewerbern bei der Registrierung auch ohne Zustimmung ausgelesen werden können, um deren oft verschleierte Identität festzustellen.

Freie Welt

Zur Feststellung der Identität von Asylbewerbern soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig deren Mobiltelefone auslesen dürfen, wie aus einem  Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums »zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« hervorgehe.

Aktuell ist dazu eine Einwilligung der jeweiligen Asylbewerber erforderlich. Jetzt ist beabsichtigt eine rechtliche Grundlage zu schaffen, diese Zustimmung zu umgehen. Bislang ist das Auslesen von Daten der Mobiltelefone eigentlich nur bei einem Verdacht auf Straftaten zulässig.

Schätzungen des Bundesinnenministeriums zufolge wäre im Vorjahr bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen von Daten in Betracht gekommen, was damit bei etwa 150.000 Menschen der Fall gewesen wäre. Häufig geben Asylsuchende falsche Personalien an, um eine Abschiebung zu verhindern oder bei Sozialleistungen betrügen zu können.

Vorgesehen sei die Außenstellen des BAMF mit Hard- und Software aufzurüsten, welche etwa 2400 Datenträger pro Tag auslesen können. Diese müssten dann vermutlich noch übersetzt werden. Es würden sich laut Ausländerzentralregister derzeit 213.000 »vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer« in Deutschland aufhalten.

Mehr dazu unter dw.com

Sven von Storch

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