Streit um ernsthafte Schutzbedürftigkeit

Asylbewerber mit Heimaturlaub

Mehrere anerkannte Asylbewerber machten in den letzten Jahren immer wieder Urlaub in ihren Heimatländern, was vor allem den Irak und Syrien betrifft. Trotzdem blieb nach ihrer Rückkehr der Schutzstatus als Asylbewerber bestehen.

Freie Welt

In Baden-Württemberg sind mehrere Asylbewerber zeitweise wieder in ihre Herkunftsländer gereist, wie aus einer Anfrage der AfD-Landtagsfraktion zu erfahren ist. Die Ausländerbehörden registrierten 150 Asylbewerber, die seit 2014 zum Teil mehrfach in ihre Heimatstaaten gereist seien. Nach der Rückkehr hätten diese ihren Schutzstatus als Asylbewerber behalten, teilte das Stuttgarter Innenministerium mit.

Ministerialdirektor Julian Würtenberger schrieb in seiner Stellungnahme zur Anfrage: »Wenn anerkannte Schutzberechtigte trotz einer Verfolgung oder Bedrohung zu Urlaubszwecken wieder in ihr Heimatland reisen, stellt sich zu Recht die Frage nach der Schutzbedürftigkeit dieser Ausländer.«

Das baden-württembergische Innenministerium des Landes habe auch dem Bundesinnenministerium vorgeschlagen, die Vorschriften zum Erlöschen des Schutzstatus entsprechend zu verschärfen, was aber dort abgelehnt wurde. Von einer Bundesratsinitiative wolle das Land Abstand, da dies »nicht zielführend« sei.

Zielländer der Reisen waren vor allem Syrien und der Irak. Man müsse neben den 150 Fällen aber von einer »gewissen Dunkelziffer« ausgehen, da solche Reisen meist nur durch Zufall bekannt werden. Die Hintergründe für die Reisen waren dabei familiär oder geschäftlich.

Sven von Storch

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