Regional unterschiedliche Anerkennungsquoten für Migranten

Asyl-Anerkennung schwankt zwischen Bundesländern

Bei einer Auswertung der Anerkennungsquote zu Asylanträgen in den einzelnen Bundesländern sind deutliche Unterschiede festzustellen. Während in Brandenburg nur jedes vierte Asylbegehren positiv entschieden wird, sind es im Saarland fast Dreiviertel.

Freie Welt

In den einzelnen Bundesländern gibt es bei der Aufnahmequote für Asylbewerber und Flüchtlinge erhebliche Unterschiede, wie Einzelauswertungen aus den Ländern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seitens der »Rheinischen Post« ergaben. Die Schwankungsbreite bei der Anerkennung lag dabei 2017 zwischen 24,5 Prozent in Brandenburg und 72,8 Prozent im Saarland.

Das BAMF ist bundesweit für die Entscheidung über Asylanträge zuständig, theoretisch müssten die Quoten daher ähnlich sein, doch wird in den Bundesländern ungleich verfahren. Offen bleibt aber in der Untersuchung, ob auch regionale Unterschiede bei den Herkunftsländern der Asylsuchenden als Erklärung eine Rolle spielen könnten.

Im vergangenen Jahr befanden sich einige Länder wie Bayern (31,8 Prozent), Baden-Württemberg (37,7 Prozent) und die meisten Ost-Länder unter dem Bundesdurchschnitt von 43,4 Prozent lagen. Hier werden Aufnahmeanträge von Migranten kritischer bewertet.

Hingegen wurde im Saarland, in Bremen (59,7 Prozent), in Hessen (53,2 Prozent), Schleswig-Holstein (52,4 Prozent) und Niedersachsen (52,4 Prozent) mehrheitlich positiv über Asylanträge entschieden. Im Mittelfeld hinsichtlich der Aufnahmequote lagen Nordrhein-Westfalen ()45,3 Prozent, Rheinland-Pfalz (44,6 Prozent), Thüringen (44,1 Prozent) sowie die Stadtstaaten Hamburg (47,9 Prozent) und Berlin (44,3 Prozent).

Kritik an den großen Unterschieden der Länder bei den Aufnahmequote von Migranten kam von dem Konstanzer Politikwissenschaftler Gerald Schneider. Diese  seien nicht akzeptabel. »Die Sachbearbeiter werden offenbar durch die soziale und politische Umgebung beeinflusst, in der sie arbeiten«, sagte Schneider.

Der Schweizer Politikwissenschaftler, der als Ordinarius der Universität Konstanz für Internationale Politik zuständig ist, rät dem BAMF, den Handlungs- und Interpretationsspielraum der Entscheider einschränken. »Die Chance auf Asyl darf nicht von der Zuweisung in ein Bundesland abhängen.«

Schneider erklärt Unterschiede mit »wahrgenommenen Befindlichkeiten", die bei den Entscheidungen der BAMF-Außenstellen eine Rolle spielten. Es gebe offensichtlich einen Zusammenhang zwischen einer hohen Arbeitslosenquote sowie starken zuwanderungskritischen Strömungen in der Bevölkerung mit einer geringen Schutzquote.

Das BAMF weist die Interpretation zurück, wonach die Außenstellen des Amts bei ihren Entscheidungen durch die Stimmung im Bundesland beeinflusst werden könnten. Die Außenstellen würden nicht gleichermaßen alle Herkunftsländer bearbeiten. So hätten manche Bundesländer mehr Syrer zu beantworten, wo die Anerkennungsquote höher sei.

Sven von Storch

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