Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippt in seiner neuesten Rechtssprechung die sogenannte anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union . Der Urteilsspruch dürfte damit auch Auswirkungen für Deutschland haben.
2015 beschloss die schwarz-rote Bundesregierung ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Demnach werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Daten von Telefon- und Internetverbindungen bis zu zehn Wochen aufzubewahren.
Das EuGH in Luxemburg bemängelte, dass die anlasslose Speicherung aller Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Menschen zulasse. Daher sollen Ausnahmen nur bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten möglich sein.
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Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Anlasslose Vorratsdatenspeicherung unzulässig
Die auch in Deutschland praktizierte anlasslose Vorratsdatenspeicherung wurde vom Europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht, da diese Form der Speicherung von Telekommunikationsdaten zu genaue Schlüsse auf das Privatleben zulasse.
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