Johannes Herrmann bot als Chef des mittelständischen Maschinenbauunternehmens Herrmann AG im ostbayerischen Pösing (Landkreis Cham) im September 2018 einen Kurzzeitjob für seinen Messestand auf der »Automechanika« in Frankfurt am Main, der weltweit größten Fachmesse der Automobilwirtschaft, an. Jetzt wurde er dafür bestraft, weil er nicht gendergerecht vorging.
»Für den Empfang und die Bewirtung der Besucher auf unserem Messestand benötigten wir eine Servicehostess«, erklärte Herrmann. Dafür wurde das Jobangebot über ebay-Kleinanzeigen und den Stellenmarkt des Studentenwerks Frankfurt ausgeschrieben. Vier Bewerbungen sollen daraufhin eingegangen sein. Eine war von einem zu diesem Zeitpunkt 31-jährigen Psychologiestudenten.
Der Bewerber gab als Interessent an, die Fremdsprachen Englisch und Russisch fließend zu sprechen sowie über Grundkenntnisse in Spanisch zu verfügen. Zudem wies er auf eine Sprechbehinderung hin. Die Herrmann AG entschied sich für eine Mitbewerberin, da diese auch Französisch beherrschte und zur Messe einige Kunden aus Frankreich erwartet wurden.
Die Gründe wurden dem Psychologiestudenten so auch mitgeteilt, doch der gab sich mit der Absage nicht zufrieden. Am Ende ging er juristisch vor, um einen Job, bei dem es bei der fünftägigen Messe um einen Lohn von insgesamt 576 Euro ging. Der abgelehnte Bewerber forderte nämlich eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro.
Der Psychologiestudent gab an, sich wegen seines Geschlechts diskriminiert zu fühlen. In der Stellenausschreibung wurde nämlich lediglich die weibliche Berufsbezeichnung »Hostess« verwendet, nicht aber die männliche Form »Host«. Der Student berief sich dabei auf § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
De Herrmann AG erklärte, dass ihnen nicht bewusst war, dass es zwei verschiedene Geschlechtsbezeichnungen für diesen Job gibt. Das erste, sehr professionell formulierte Schreiben ignorierte man, woraufhin es zu einer Klage vor der Kammer Schwandorf des Arbeitsgerichts Weiden kam. Der geforderte Schadensersatz lag nun bei 1.500 Euro.
Dabei beantragte der Kläger, der vor seinem laufenden Psychologie-Studium bereits ein Jura-Studium absolvierte, für die gerichtliche Auseinandersetzung auch noch eine Prozesskostenhilfe, da er sich nicht in der Lage sah, die Kosten für den Rechtsstreit aufzubringen.
Vor Gericht beschuldigte der Psychologie-Student die Herrmann AG dann, aufgrund der Stellenausschreibung gezielt nach einer weiblichen Person für diesen Job gesucht zu haben. Er habe aufgrund seines Geschlechts keine Chance auf eine Anstellung gehabt, was einer Diskriminierung gleichkomme. Außerdem liege ein asoziales Verhalten vor, da er vermutlich auch aufgrund seiner Sprechbehinderung abgelehnt worden sei.
Unternehmer Herrmann wollte vor Gericht klären lassen, wie oft der Psychologiestudent mit absolvierten Jura-Studium bereits eine solche Diskriminierungsklage geführt habe, da alles sehr verdächtig nach einem planmäßigen Vorgehen aussehe, wurde jedoch vom Richter abgebügelt, dass dieses hier nicht zur Debatte stehe. Es gehe ausschließlich um den Vorwurf der Diskriminierung.
Auch sein Hinweis, dass es hier um einen einmaligen Lohn von 576 Euro ginge, dieses kein Verhältnis zu den geforderten 1.500 Euro sei und er dieses nicht zu zahlen bereit sei, interessierte dem Richter wenig. Er gab den Hinweis, sich mut dem Kläger zu einigen, da er in der Hauptverhandlung keine Chance hätte.
Der Unternehmer führte dazu aus: »Er sagte mir, ich solle das mit der Lohnhöhe vergessen. Es drehte sich einzig und allein um die Stellenausschreibung. Die hätte einfach geschlechtsneutral formuliert werden müssen.« Letztendlich einigten sich beide Parteien auf eine Entschädigung in Höhe von 1.250 Euro.
Der Unternehmer stellt fest, aus diesem Fall seine Lehre gezogen zu habe. Es sei »schade, dass Antidiskriminierungsgesetze in dieser Weise schamlos ausgenutzt werden können«. Als mittelständisches Unternehmen habe man oftmals keine eigene Rechtsabteilung, um gegen solche Fälle gewappnet zu sein.
Student klagte erfolgreich, weil er nicht Hostessen-Job für 576 Euro bekam
Unternehmer muss 1.250 Euro blechen für nicht gendergerechte Stellenanzeige
Ein mittelständisches Unternehmen aus Bayern muss jetzt 1.250 Euro Geldstrafe zahlen, weil es seine Stellenanzeige nicht gendergerecht formulierte. Ein 31-jähriger Student hatte auf Diskriminierung geklagt, weil seine mit insgesamt 576 Euro entlohnte Bewerbung als Servicehostess abgelehnt wurde.
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