300 Euro Bußgeld, weil Schüler an einer Exkursion nicht teilnahm

Rendsburger Eltern vor Gericht wegen verweigertem Moschee-Besuch

Der Fall eines Rendsburger Schülers geht jetzt vor Gericht. Dessen Eltern stellten sich gegen einen zum Schulunterricht gehörenden Moschee-Besuch quer, da sie eine religiöse Indoktrination fürchteten. Gegen das Bußgeld von 300 Euro legten sie Widerspruch ein.

Freie Welt

Die Eltern eines 13-jährigen Rendsburger Schülers, der im Juni 2016 nicht an einem Moscheebesuch im Rahmen des Erdkunde-Unterrichts teilnahm, landen jetzt vor Gericht. Es soll noch im August in Itzehoe zu einem Prozess kommen, nachdem sich die Eltern weigerten, einen Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro zu akzeptieren. 

Die Familie gehört keiner Glaubensgemeinschaft an. Die Eltern äußerten Befürchtungen, dass es zu einer »religiöse Indoktrination« ihres ebenfalls konfessionslosen Kindes komme. Niemand könne gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden, sagen die Eltern.

Die Lehrerin eines Rendsburger Gymnasiums organisierte mit ihrer 7. Klasse im Rahmen des Erdkunde-Unterrichts zum Thema »Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl« einen Moschee-Besuch. Der 13-Jährige blieb auf Wunsch seiner Eltern zu Hause. 

Die Eltern wollten ihren Sohn keinesfalls in jene Moschee zu lassen, die noch vor einigen Jahren als Teil der Milli-Görüs-Bewegung vom Verfassungsschutz beobachtet wurde. Die Schule wertete schließlich das Fernbleiben des Jungen als »Schulschwänzen« und Ordnungswidrigkeit.

Dabei hatte der Vater des Schülers im Vorfeld noch Alternativen angeboten, wie etwa dass der Sohn an besagtem Tag am Unterricht einer Parallelklasse teilnimmt. Dieses lehnte die Schule jedoch ab. Rektorin Renate Fritzsche erklärte, das Ministerium habe Schulen dazu ermuntert, Moscheen zu besuchen.

»Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren«, heißt es weiter von Seiten der Schulleiterin. 

Auch das Ministerium bestätigte, dass mit dem Besuch der Moschee im Rahmen des Unterrichts entspreche die Schule dem grundlegenden pädagogischen Ziel des Schulgesetzes von Schleswig-Holstein entspreche. Der Moscheebesuch sei eine verpflichtende Unterrichtsveranstaltung.

Der Anwalt der Familie, Alexander Heuman, sieht den Fall anders: »Es handelt sich nicht um ‚Unterricht‘ , sondern um eine ‚sonstige Schulveranstaltung‘, deren Säumnis gerade nicht sanktionsbewehrt ist.« Von daher seien die Eltern freizusprechen. Wie der Junge später von seinen Mitschülern über die Exkursion erfuhr, predigte zur Zeit des Moscheebesuchs auch ein Imam.  . 

Sven von Storch

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