Der Direktor des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin, Klaus Püschel, fordert die DNA aller Menschen in Deutschland zur Verbrechensbekämpfung zu erfassen. Demzufolge sollten Proben von jedem Neugeborenen und Erwachsenen, von jedem Touristen und Flüchtling genommen werden. Würden an einem Tatort DNA-Spuren gefunden, würde das die heute sehr mühsame Ermittlung eines nicht schon polizeibekannten Täters enorm vereinfachen.
»Dann können wir Verbrechen viel schneller und viel besser aufklären, weil wir bei jeder Spur an einem Geschehensort sagen können, von wem die Spur ist«, sagte der Medizin-Professor. Deutschland wäre mit einer solchen Maßnahme viel sicherer. »Es wäre geradezu eine Oase im verbrecherischen Umfeld.« Auch nach einem Unglücksfall wäre die Identifizierung von Toten viel einfacher. »Wir könnten dann bei jeder Wasserleiche in der Elbe sofort sagen, wer es ist.«
Jan Reinecke, Hamburger Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in Hamburg, warnt vor der radikalen Forderung: »Wer sichert uns zu, dass diese Datenbank nicht in falsche Hände gerät, beispielsweise in die von Kriminellen, anderen Staaten oder auch der privaten Wirtschaft, die daraus ihren Nutzen ziehen könnten und wohl auch würden?« Es sei aus kriminaltechnischer Sicht ein interessanter Gedanke, mehr aber auch nicht.
Die Daten sollten »tief unten in einem Bergwerk« gesichert und auch vor Hackerangriffen geschützt werden, meint dazu Püschel. Zudem sollten mehrere Richter über den Zugang zu den sensiblen Daten wachen und sie nur in gesetzlich klar definierten Fällen wie bei Vergewaltigung und Mord herausgeben.
Kritik kommt natürlich auch von Datenschützern. Eine solche Art Vorratsdaten-Speicherung für DNA wäre ein massiver Eingriff in die Grundrechte, stellt Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar fest. »Eine Erfassung des individuellen genetischen Codes der Bevölkerung stellte einen massiven millionenfachen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und die Menschenwürde dar«.
»Eine Strafverfolgung um jeden Preis, die den Einzelnen ohne Anlass als Objekt der staatlichen Kontrolle behandelt, mag es in totalitären Systemen geben. Dem Rechtsstaat sind derartige Ansätze fremd«, kritisiert Caspar. Eine genetische Vorratsdatenspeicherung sei weder mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch mit der Unschuldsvermutung vereinbar.
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