Wegen ADHS mit nur Bewährungsstrafe auf freiem Fuß

Mildes Urteil für Iraker nach Vergewaltigung eines Mädchens

Ein 18-jährige Iraker erpresste und vergewaltigte in Schweden ein 14-jähriges Mädchen. Seine Strafe zu 10 Monaten Haft wurde in zweiter Instanz auf Bewährung ausgesetzt, da er womöglich durch ADHS in der Erfüllung sozialer Normen eingeschränkt sei.

Freie Welt

In Schweden wurde ein Kind durch einen irakischen Zuwanderer vergewaltigt. Dabei kam es jetzt zu einem äußerst fragwürdigen Urteil. Der 18-jährige Ezzuldeen A. wurde in der zweiten Instanz nach erfolgreicher Berufung auf Bewährung freigelassen.

Ezzuldeen A. erpresste im Oktober 2016 ein damals 14-jähriges Mädchen, in seine Wohnung zu kommen, um mit ihm Sex zu haben. Dabei wandte er als Druckmittel Bilder und Videos an, auf denen das Mädchen bei sexuellen Handlungen zu sehen war. Diese hatte er im Frühjahr 2016 aufgenommen, als er mit dem Mädchen für einige Monate zusammen war.

Der Iraker drohte, dieses Material an ihre Eltern zu schicken, wenn es nicht zu ihm in die Wohnung käme. Die 14-jährige folgte auf diesen Druck hin Ezzuldeen A. in die Wohnung, wo sie dann vergewaltigt wurde.

Im nachfolgenden Prozess gab Ezzuldeen A. die Drohung zu. Zudem wurde auf seinem Mobiltelefon ein Video sichergestellt, wo der die Vergewaltigung filmte und das Opfer dabei mehrfach »Nein« rief, sich gegen die Tat auch wehrte.

 Im Dezember 2016 verurteilte das Gericht Ezzuldeen A. wegen Vergewaltigung eines Kindes zu einer Strafe von zehn Monaten Jugendgefängnis. Darüber hinaus wurde ihm auferlegt, ein Schmerzensgeld von 140.000 Kronen (umgerechnet 14.500 Euro) zu bezahlen.

Ezzuldeen A. behauptete jedoch, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei und ging darum bei der nächsthöheren Instanz in Berufung. Das nun zuständige Gericht milderte am 7. April 2017 das Urteil von »Vergewaltigung eines Kindes« in »sexuelle Ausnützung eines Kindes« ab.

Dieses hatte zur Konseqenz, dass die neue Strafe nur noch zehn Monate auf Bewährung lautete und Ezzuldeen A. lediglich noch 60.000 Kronen (umgerechnet 6.200 Euro) Schadenersatz an das Opfer zu leisten hat. Ferner muss der Iraker an einem »Beziehungs- und Zusammenlebensprogramm«  teilnehmen.

Als Begründung für das neuerliche Urteil diente, dass Ezzuldeen A. vermutlich an einer Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS) leide und daher Schwierigkeiten habe, andere Menschen zu verstehen und mit ihnen zu interagieren.  Daher sei die Erfüllung sozialer Normen schwierig für ihn.

Aufgrund des damit eingeschränkten Urteilsvermögens könne nicht ausgeschlossen werden, dass Ezzuldeen A. tatsächlich davon ausgegangen sei, dass das Mädchen den Geschlechtsverkehr freiwillig mitgemacht habe und dieser somit einvernehmlich war.

Letztlich wird Ezzuldeen A. allein dafür bestraft, weil das Mädchen zum Tatzeitpunkt noch nicht 15 war und daher kein Geschlechtverkehr zulässig war. Der Täter darf kraft des Urteils weiter frei rumlaufen. Auch an eine Ausweisung ist nicht zu denken.

Sven von Storch

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