Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in der vergangenen Woche, dass der Besitz von kinderpornographischen Fotos und Videos als Grund nicht ausreichten, einen Lehrer aus dem Dienst zu entfernen, nachdem zwei Lehrbeamten der Konsum von Kinderpornographie zur Last gelegt wurden.
Bei einem der Lehrer wurde ein Video in Spielfilmlänge und viele Darstellungen nackter Kinder unter 14 Jahren auf der Festplatte seines Computers gefunden, während beim anderen ein paar Dutzend eindeutige Darstellungen und Abbildungen von Missbräuchen an Kindern entdeckt wurden.
Den Richtern des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten galten diese Tatbestände nicht als ausreichend, um beiden Lehrkräften den weiteren, berufsmäßigen Umgang mit Schutzbefohlenen zu unterbinden. Diese wurden lediglich zu Geldstrafen von insgesamt 4.000 bzw. 4.500 Euro verurteilt.
Die Bildungsverwaltung ging gegen das Urteil in Berufung und wollte die beiden Lehrer zudem nicht länger unterrichten lassen. Dagegen klagten die Lehrbeamten erfolgreich. Das Gericht untersagte in der Berufungsverhandlung dem Dienstgeber, die beiden zu entlassen.
Die Berliner Bildungsverwaltung will jetzt notfalls auch bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen, um die beiden Lehrkräfte aus dem Schuldienst zu entfernen. Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung sollen die beiden Lehrer suspendiert bleiben.
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Berliner Gericht hebt Kündigung auf
Kinderporno-Besitz für zwei Lehrer kein Entlassungsgrund
Ein Richterspruch aus Berlin sorgt für Unverständnis. Die Bildungsverwaltung wollte zwei Lehrer aus dem Schuldienst entlassen, da diese Kinderpornos besaßen. Für das Gericht ist das aber nicht ausreichend. Eine Kündigung wurde untersagt.
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