Wieder einmal stellt sich heraus, dass eine schlimme Straftat in Deutschland durch einen Asylbewerber oder Flüchtling hätten verhindert werden können, wenn der Rechtsstaat im Rahmen der Gesetze gehandelt und nicht eine Kuscheljustiz angewendet hätte.
Das Amtsgericht Chemnitz erließ am Montag Haftbefehl gegen zwei Männer, denen vorgeworfen wird, in der Nacht zu Sonntag nach einem Stadtfest in Chemnitz »ohne rechtfertigenden Grund« mehrfach auf drei Deutsche eingestochen zu haben.
Ein 35 Jahre alter Familienvater verstarb an den Folgen der Messerattacke. Zwei weitere Deutsche wurden schwer verletzt. Dem soll eine Auseinandersetzung voraus gegangen sein, deren Hintergrund noch nicht bekannt ist.
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Einer der beiden tatverdächtigen Messerstecher von Chemnitz war bereits in der Vergangenheit mit verschiedenen Straftaten aufgefallen. Der 22 Jahre alte Iraker sei nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen Drogendelikten und Körperverletzung vorbestraft.
Beim 23 Jahre alten Syrer liegen der Polizei keine Vorstrafen vor, was aber nicht bedeutet, dass er außerhalb von Chemnitz noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten sei. Darüber habe man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine gesicherten Erkenntnisse, sagte ein Polizeisprecher.
Das gleiche gelte für den Aufenthaltsstatus sowie den Zeitpunkt, wann und wie die beiden nach Deutschland gekommen seien. Man gehe seitens der Staatsanwaltschaft davon aus, dass beide lediglich über eine Duldung verfügen.
Wieder hätte eine schlimme Straftat womöglich verhindert werden können
Irakischer Messerstecher von Chemnitz war vorbestraft
Einer der Messerstecher von Chemnitz, ein 22-jähriger Iraker, soll mehrfach vorbestraft und in Deutschland nur geduldet worden sein. Hätte die deutsche Justiz rechtzeitig durchgegriffen, könnte womöglich der erstochene Familienvater noch leben.
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