Bautzen: Nur Bewährungsstrafe für gewalttätigen Libyer

Intensivstraftäter King Abode wieder auf freiem Fuß

Der ablehnte Asylbewerber Mohamed Youssef T. alias »King Abode« schlug 2016 in Bautzen agressiv auf Einheimische ein. Es folgten auch danach mehr als zwei Dutzend Ermittlungsverfahren aufgrund diverser Straftaten. Erneut kam der Libyer mit einer milden Bewährungsstrafe davon.

Die Liste seiner Straftaten ist lang: Sachbeschädigung und Beleidigung in zwei Fällen, Hausfriedensbruch in fünf Fällen, vorsätzliche Körperverletzung, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung sowie versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Trotzdem muss der abgelehnte Asylbewerber, der angeblich 22-jährige Libyer Mohamed Youssef T., wieder nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Bautzen verurteilte am Montag den Mann, der sich selber »King Abode« (zu deutsch »König Aufenthalt«) nennt, nach sechs Verhandlungstagen zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.

Jugendrichterin Jana Ritschel beließ damit den Mehrfach-Straftäter auf freiem Fuß. Die Gründe will man laut »Bild«-Zeitung mit »Rücksicht auf das Alters des Angeklagten« nicht verraten. Zu Prozessbeginn sorgte Mohamed Youssef T. für Verwunderung, als er plötzlich behauptete, eineinhalb Jahre jünger zu sein und damit unter Jugndstrafrecht zu fallen.

Ohne weitere Prüfung schenkte dem Jugendrichterin Ritschel Glauben und schloss wie dann üblich die Öffentlichkeit vom weiteren Prozessverlauf aus. Mohamed Youssef T. kam auch schon bei vorherigen Prozessen fast immer mit Bewährung oder Geldstrafen davon. Erst vor einem Jahr verurteilte ihn das Dresdner Amtsgericht zu acht Monaten ohne Bewährung.

Aktuell läuft noch ein Berufungsverfahren dagegen. Wenn das alte Urteil Bestand hat, könnte er aber nun doch noch ins Gefängnis kommen, nämlich, wenn diese vorgehende Bewährungsstrafe auf die neue Verurteilung anzurechnen ist, sprich die Bewährung würde hinfällig werden.

»King Abode« wurde 2016 bei Ausschreitungen zwischen Flüchtlingen und Einheimischen auf dem Bautzener Kornmarkt überregional bekannt. Die Stadt Bautzen verhängte später zwei Mal ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot gegen den Asylbewerber, da man durch sein agressives Verhaten die öffentliche Ruhe gefährdet sah.

Seit dem gab es mehr als zwei Dutzend Ermittlungsverfahren gegen ihn, immer wieder waren darunter Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Drogenbesitz, Beleidigung und  Widerstand gegen Polizeibeamte. Der Libyer kam stets mit geringen Jugendstrafen davon.

Im Oktober 2018 entschied das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, den Libyer abzuschieben, da ihm nach Einschätzung des Gerichts bei einer Rückkehr in seine Heimat keine politische Verfolgung drohe. Wann diese Abschiebung erfolgt, blieb jedoch unklar. Es heißt, dass sie aufgrund des Bürgerkriegschaos in Libyen derzeit nicht möglich sei.

Sven von Storch

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