Indem zu Wochenbeginn die Mainstream-Medien jubelten, dass immer weniger Menschen Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sollte unbedarften Lesern vermittelt werden, dass die finanziellen Folgen der Asylkrise von 2015 mittlerweile unter Kontrolle sind, doch ohne dass die Aussage grundsätzlich falsch ist, ist ihr Informationsgehalt ohne einen weiteren Hintergrund zu nennen allzu manipulativ.
Es ist nämlich keinesfalls so, dass dadurch weniger Asylbewerber dem Steuerzahler Kosten aufbürden, sie sind zumeist von einem Versorgungssystem in das andere gerutscht. Ende 2018 bezogen zwei von drei Asylbewerbern Hartz-IV-Leistungen. 63 Prozent der Asylsuchenden mit den Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Eritrea und Somalia werden weiterhin vom Staat alimentiert.
Nach einer gewissen Zeit wandern nämlich Asylbewerber ohne Arbeit aus den Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit Anerkennung eines Bleibestatus in Hartz IV, was dann sogar etwas höher ausfällt. Diese bekommen fortan Zuwendungen in derselben Höhe wie Bürger, die jahrzehntelang in die sozialen Sicherungssysteme einzahlten, aber in längere Arbeitslosigkeit gerieten.
Wer die Statistiken von 2017 betrachtet, stellt fest, dass die Zahl der Bezieher von Asylbewerberleistungen um 260.000 sank, während die Zahl der Hartz-IV-Bezieher aus Asyl-Herkunftsländern um 260.000 anstieg. Es liegt also nicht daran, dass viele Asylbewerber nun in Arbeit gelangten, wo es in Deutschland sogar derzeit viele offene Stellen gibt, sondern sie beziehen ihre Mittel einfach aus einem anderen Topf aus Steuergeldern.
Von Asylleistungen in die Hartz-IV-Versorgung gewandert
Asylbewerberkosten in Medien schön gerechnet
Eine Reihe von Medien wollten uns dieser Tage vermitteln, dass immer weniger Asylbewerber Sozialleistungen beziehen, doch der Schein trügt. Während die Zahl der Asylbewerberleistungen sank, kamen diese zusätzlich bei den Hartz-IV-Leistungen an.
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