Schaden von mindestens 1,6 Millionen Euro in Niedersachsen aufgedeckt

Asyl-Betrug mit Mehrfachidentitäten sorgt für Millionenschaden

In Niedersachsen verursachten Asylbewerber durch Mehrfachidentitäten einen Schaden von mindestens 1, 6 Millionen Euro. Einer Mitarbeiterin der Asylbehörde in Braunschweig fielen Unregelmäßigkeiten schon vor längerem auf, allerdings verwehrte ihr Vorgesetzter lange eine Aufklärung dazu.

Durch Asyl-Betrug von Flüchtlingen mit Mehrfachidentitäten entstand allein dem Bundesland Niedersachsen ein Schaden von mindestens 1,6 Millionen Euro, wie eine Schadensberechnung der Polizei Braunschweig ergab. Die Schadenssumme entstand, weil sich vor allem Sudanesen mit diversen Identitäten als Flüchtling registrieren ließen und dabei mehrfach in unterschiedlichen Kommunen Sozialleistungen bezogen.

Ein solcher Betrug fiel einer Mitarbeiterin der Landesaufnahmebehörde (LAB) in Braunschweig auf. Dabei kam ein Schaden von mehr als 92.000 Euro Schaden direkt bei der Landesaufnahmebehörde zustande, durch ausgezahltes Taschengeld und weitere Leistungen. Der größte Schaden mit mehr als 1,5 Millionen Euro entstand jedoch bei den Sozialleistungen auszahlenden Städten und Landkreisen.

»Zu dem Schaden gehört natürlich auch, wenn sich eine Person an zehn verschiedenen Orten mit zehn verschiedenen Personalien angemeldet hat und dort zehn Mal Wohnraum und Leistungen zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Wohnraum wird finanziert, ohne dass er bewohnt wird«, sagte der zuständige Ermittler Haug Schalk.

Die Polizei Braunschweig führt aktuell 593 Beschuldigte. Den genauen Gesamtschaden könne man noch nicht nennen, da noch nicht alle Summen erfasst seien. Es wurden bei einer Stichprobe von der Sonderkommission 114 Fälle mit jenen Flüchtlinge besonders untersucht, die besonders viele Alias-Identitäten nutzten. Unter den übrigen Fällen waren etliche mit geringeren Betrugssummen.

In Niedersachsen gab es 2016 und 2017 über den Umgang mit Mehrfachidentitäten internen Streit, weil die Landesaufnahmebehörde trotz Hunderter von einer Mitarbeiterin entdeckter Verdachtsfälle diese zunächst nur zögerlich anging. Da es sich fast ausschließlich um Sudanesen handelte, verwehrte damals der Behördenchef aus Angst vor dem Vorwurf der Diskriminierung ein Vorgehen gegen diese.

Seit Juni 2016 wird nach einer Anordnung des niedersächsischen Innenministeriums das Registrieren von Asylbewerbern nur noch in Verbindung mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung vorgenommen, was bedeutet, dass in einem ersten Schritt Fingerabdrücke genommen werden und ein Foto gemacht wird.


Sven von Storch

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