Trotz Vorstrafe, Abschiebebescheid und elektronischer Fußfessel

Arnschwang_ Geduldeter Asylbewerber ersticht fünfjähriges Kind

Im oberpfälzischen Arnschwang wurde ein fünfjähriger Junge mit Messerstichen umgebracht. Der Täter, ein 41-jähriger Afghane, war vorbestraft und trug eine elektronische Fußfessel, seine Abschiebung verordnet, aber seit Jahren ausgesetzt.

Freie Welt

Ein 41-jähriger Afghane brachte in Arnschwang in der bayerischen Oberpfalz einen fünfjährigen Jungen einer russischstämmigen Familie in seine Gewalt und tötete ihn mit mehreren Messerstichen gegen den Hals. Auch die 47-jährige Mutter wurde schwer verletzt. Der ebenfalls am Tatort anwesende sechsjährige Bruder des ermordeten Kindes erlitt einen schweren Schock.

Die Tat ereignete sich am Sonnabend in der Arnschwanger Asylbewerberunterkunft, die in einer ehemaligen Pension des 2000 Einwohner-Ortes untergebracht ist. Unklar sind weiter die Hintergründe der Attacke. Hingegen gibt es immer mehr Informationen über den Angreifer, die deutlich machen, dass es dazu nicht hätte kommen müssen, da staatliche Behörden ihn offensichtlich für gefährlich hielten.

Der Afghane war bereits Ende 2009 zu einer Haftstrafe von fast sechs Jahren wegen schwerer Brandstiftung verurteilt worden. Laut Staatsanwaltschaft zündete er in München ein Appartement an, in dem er damals mit seiner Frau lebte, »um sich an seinem Cousin zu rächen und nach seiner Vorstellung die 'Familienehre' wiederherzustellen«. 

Im Juli 2011 wurde seitens der Stadt München zwar ein Abschiebebescheid ausgestellt, doch verhängte das Verwaltungsgericht ein Abschiebeverbot, nachdem dieser dort angab, in der Haft zum Christentum konvertiert zu sein, wodurch ihn in Afghanistan der Tod drohe. So kam der Mann direkt nach seiner Haftentlassung in die Unterkunft nach Arnschwang, blieb aber unter verordneter Führungsaufsicht der Justizbehörden. 

Gerichtlich war ihm neben einem Kontaktverbot zu seiner Frau und sämtlichen Familienangehörigen auferlegt, in Arnschwang seinen ständigen Aufenthalt zu nehmen. Zur Kontrolle musste er eine elektronische Fußfessel tragen. Dort lebte er als  Geduldeter, was besagt, er müsste das Land eigentlich verlassen, seine Abschiebung ist aber vorübergehend ausgesetzt.

Laut Staatsanwaltschaft habe als Begründung für die elektronische Fußfessel »die Gefahr der Begehung einer weiteren ähnlich schweren Tat« bestanden. Verhindern kann sie allerdings nichts, allenfalls bei Taten das Entdeckungsrisiko erhöhen.

Am Rande der Tat  hatte schließlich ein Polizist den Afghanen mit mehreren Schüssen in Nothilfesituation erschossen. Das half noch der ebenso attackierten Mutter, die schwere Schnittverletzungen erlitt, nicht aber mehr dem Fünfjährigen, der vor Ort an den starken Blutungen verstarb.

Mehr dazu unter br.de

Sven von Storch

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