Mohamed A. trotz Handy- und Internetverbot aktiv

Islamisten-Propaganda aus Berliner Haftanstalt

In Haftanstalten sind sämtliche internetfähigen Geräte verboten. Trotzdem gelang es den als stark gewalttätig und terrorverdächtig eingestuften Islamisten Mohamed A. von einer Berliner Haftzelle aus islamistische Hassbotschaften zu verbreiten.

Freie Welt

In Berlin konnte nach einem Bericht der »Berliner Morgenpost« ein als Gefährder eingestufter Häftling aus dem Gefängnis heraus islamistische Propaganda im Internet verbreiten. Mohamed A. stellte unter dem Namen »Shammi Shammi Akka« islamistische Botschaften in das Internet ein. Dabei verbreitete er Äußerungen von Ex-Al-Qaida-Chef Osama bin Laden sowie Berichte über Kämpfe des IS.

Dieses geschah, obwohl er gerade in der Justizvollzugsanstalt Tegel einsitzt, wo Häftlingen allein der Besitz von Mobiltelefonen und letztlich auch die Nutzung des Internets untersagt ist.  Er postete dabei auch ein Bild von seiner Haftzelle. Bei nachfolgenden Durchsuchungen konnte jedoch bei ihm und in benachbarten Zellen kein internetfähiges Gerät gefunden werden. Daher rätselt man, wie Mohamed A. derart aktiv wurde.

Mohamed A. stellt laut Einschätzung des Staatsschutzes des Berliner Landeskriminalamts wegen seiner »Fokussierung auf dschihadistische Aktivitäten in Verbindung mit seiner aggressiven und gewalttätigen Persönlichkeit eine Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands« dar. Es heißt dort, man müsse davon ausgehen, dass der 27-jährige »jede Gelegenheit für einen Anschlag/Angriff auf 'Ungläubige' nutzen will«.

In Haft sitzt Mohamed A. wegen schweren Raubes. Dabei radikalisierte sich der Libanese in der Haftzeit immer mehr islamistisch. Eigentlich wäre er im August frei gekommen, da er aber Wärter als »ungläubige Hurensöhne« beschimpfte, ihnen mit »Bald komme ich hier raus, dann ficke ich eure Kinder« drohte und einem Bediensteten in den Oberarm biss, wurde er im Sommer zu weiteren sechs Monaten Haft verurteilt. Die »Freie Welt« berichtete bereits am 14. Juli von dem Fall.

Sofern nicht weiteres Strafwürdiges geschieht, wäre laut Justiz Mohamed A. Anfang nächsten Jahres zu entlassen. Und das obwohl er im Internet auch mit Terroranschlägen gegen sogenannte Ungläubige drohte. Die Behörden hoffen jetzt, dass es gelingt, ihn unmittelbar nach der Haft in sein Heimatland Libanon abschieben zu können. Angeblich sei sein Pass verloren gegangen.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.