Die Kindergeldzahlungen ins Ausland erreichten im vergangenen Jahr nach Zahlen des Bundesfinanzminsteriums mit rund 536 Millionen Euro einen neuen Rekord. Insgesamt zahlte die Bundesagentur für Arbeit für 291.000 Kinder, die nicht in Deutschland leben.
Damit erhöhte sich gegenüber 2017 binnen eines Jahres der Gesamtbetrag um rund 200 Millionen Euro. Die größte Gruppe stellen Kinder polnischer Staatsangehöriger mit 131.448 Kindern. Es folgen Kinder von Rumänen (28.572), Tschechen (25.177) und Kroaten (23.982).
Zum Arbeiten in Deutschland verweilende EU-Ausländer haben zu ihren Lohn einen Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn deren Nachwuchs im Ausland lebt. Zuletzt scheiterten Versuche der Bundesregierung, die Kindergeldhöhe an die oft geringeren Einkommen in den jeweiligen Ländern anzupassen.
Zieht man das EU-Preisniveau heran, welches die Statistikbehörde Eurostat für 2017 veröffentlichte, würden beispielweise in Polen lebende Kinder entsprechend nur noch 109 Euro und damit in etwa die Hälfte erhalten.
EU-Recht verbietet dieses derzeit. EU-Bürger, die in einem Land voll sozialversicherungspflichtig sind, haben demnach Anspruch auf die vollen Sozialleistungen in diesem Land – unabhängig von Wohnort oder Staatsangehörigkeit. Dies gilt natürlich im Gegenzug auch bei der unverändert bleibenden Rente im Ausland lebender Rentner.
Insgesamt zahlt Deutschland pro Jahr rund 35 Milliarden Kindergeld aus. Für das erste und das zweite Kind werden je 204 Euro pro Monat geleistet, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro.
Anstieg um nochmals 200 Millionen Euro auf neuen Höchststand
536 Millionen Euro Kindergeld fließen ins Ausland
Immer rasanter wächst die Zahl derjenigen EU-Ausländer, die Kindergeld für nicht in Deutschland lebende Kinder beziehen. Mittlerweile fließen 536 Millionen Euro auf ausländische Konten. Versuche, zumindest die Höhe an das Preisniveau der jeweiligen Länder anzupassen, scheiterten bisher am EU-Recht.
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