Immer mehr fragt man sich nach einer gerichtlichen Entscheidung am Wochenende, wem der deutsche Rechtsstaat einen größeren Schutz zubilligen will, seinen eigenen Bürgern oder einem islamistischen Gefährder aus Tunesien, der sich einer Ausbildung in einem afghanischen Lager des salafistischen Terrornetzwerks Al Qaida unterzog und somit eine tickende Zeitbombe ist.
Am Freitagmorgen wurde der frühere Leibwächter des Al Qaida-Chefs Osama bin Laden, Sami A., der sich in Deutschland als salafistischer Prediger betätigte, mit einer Chartermaschine nach Tunesien abgeschoben. Kurze Zeit später entschied ein Gericht jedoch, dass diese seit langem geplante Abschiedung des abgelehnten Asylbewerbers mit Wohnsitz Bochum wieder rückgängig zu machen ist.
Das zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgte am Freitag einem Eilantrag der Anwältin von Sami A., die gegen die gerade vollzogene Abschiebung Beschwerde einlegte. Eine Entscheidung, die Abschiebung auszusetzen, wurde bereits am Donnerstag getroffen, ging beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aber erst am Freitag ein.
Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, hing die späte Mitteilung an das BAMF damit zusammen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten. Das Flugzeug mit Sami A. landete am Freitag morgen um 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet.
Laut den Richtern müsse der Islamist zurückgeholt werden, weil die Abschiebung »grob rechtswidrig« verlaufen sei und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletze. Sami A. sei demnach »unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen«, auch wenn gegen das Urteil Widerspruch möglich ist. Das NRW-Flüchtlingsministerium kündigte bereits an, Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss einzulegen.
Bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Abschiebung auszusetzen, wurde damit argumentiert, dass es keine Sicherheit gebe, dass Sami A.nicht in seinem Heimatland Tunesien gefoltert werde. Eine entsprechende schriftliche Zusicherung des Landes fehle.
Dabei wird außer acht gelassen, dass der zuständige tunesische Minister Mehdi Ben Gharbia schon vor Monaten zusicherte, dass Tunesien ein Rechtsstaat sei, wo auch Sami A. dieses nicht zu erwarten habe. Zudem hat Tunesien die UN-Konvention gegen Folter unterschrieben und ratifiziert.
Die tunesische Justiz erklärte nun erstmal dem Rückführungsbegehren des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht nachkommen zu wollen. Sie sieht die Zuständigkeit für Sami A. bei sich. Der Islamist sei tunesischer Staatsbürger und seit Januar 2018 wegen Terrorverdachts in dem nordafrikanischen Land zur Fahndung ausgeschrieben, erklärte der Sprecher der Anti-Terror-Staatsanwaltschaft, Sofiène Sliti, in Tunis.
Sami A. sei demnach nach seiner Abschiebung aus Deutschland am Freitag sofort in Untersuchungshaft genommen worden und werde derzeit von Anti-Terror-Richtern vernommen. Der Mann sei in Tunesien mehrfach aktenkundig.
Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen äußerte unter anderem die AfD. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, beklagte, der Fall zeige in erschreckender Weise auf, »wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt haben«.
Auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff hält die Argumentation mit drohender Folter für sehr konstruiert: »Tunesien ragt nach all den Schwierigkeiten des „arabischen Frühlings“ wie ein positiver Leuchtturm heraus. Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung, Demokratie sind erheblich besser als in anderen arabischen Ländern.«
Fall Sami A. sorgt für Kopfschütteln
Verwaltungsgericht will abgeschobenen Al Qaida-Kämpfer zurück
Seit langem war eine Abschiebung des früheren Bin Laden-Vertrauten Sami A. in seine tunesische Heimat geplant. Kurz nachdem sie am Freitagmorgen vollzogen war, ordnete gleich auch ein deutsches Gericht skurrilerweise eine Rückführung des Islamisten an.
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