Der terrorverdächtige Syrer Yamen A. wurde wie Medien berichten vor seiner Anerkennung als Flüchtling in Deutschland nie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angehört und befragt. Er musste demnach für seinen Asylantrag nur einen Fragebogen ausfüllen.
Das Fragebogenverfahren wurde vor zwei Jahren zeitweise bei zehntausenden Kriegsflüchtlingen aus Syrien und dem Irak angewendet. Ein Grund lag darin, dass sich das BAMF mit dem großen Ansturm von Migranten überfordert sah und daher auf eine persönliche Befragung verzichtete.
Der heute 19-jährige kam im Herbst 2015 nach Deutschland, wurde im April 2016 als Flüchtling anerkannt und erhielt mit einem subsidiärem Schutzstatus eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre. Nach Behördenangaben galt er bis zum Sommer dieses Jahres als unauffällig.
Der Syrer wurde am Dienstag in Schwerin von Spezialkräften festgenommen worden, da er Kontakt zur IS-Terrormiliz hatte und einen Sprengstoffanschlag in Deutschland vorbereitete. Als Ziel nannte er, möglichst viele Menschen inmitten einer größeren Menschenansammlung zu töten. Yamen A. sitzt nunmehr in Untersuchungshaft.
Behördenversagen: BAMF erteilte Aufenthaltsberechtigung allein mit Fragebogen
Terrorverdächtiger Syrer wurde nie von Asylbehörden befragt
Am Dienstag wurde in Schwerin ein 19-jähriger Syrer festgenommen, der einen islamistisch motivierten Terroranschlag plante. Jetzt kam heraus, sein Asylantrag wurde nur anhand eines Fragebogens, also ohne die übliche persönliche Befragung genehmigt.
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