Michael Müller (SPD) reagiert erst jetzt auf Berliner Terroranschlag

Kondolenzschreiben mit ganzen zwei Monaten Verspätung

Drei Tage nach dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt bekamen die Angehörigen der Todesopfer eine Rechnung seitens der Gerichtsmedizin. Das Kondolenzschreiben von Bürgermeister Müller (SPD) folgte nun erst zwei Monate später.

Freie Welt

Es sind in Berlin nicht nur Bauprojekte wie der Hauptstadtflughafen BER, die wesentlich länger dauern, auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) reagiert - wenn überhaupt - zeitlich stark verzögert. Dabei wird sogar mancherlei Schmerzgrenze überschritten.

Ganze zwei Monate nach dem Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz verschickte das Stadtoberhaupt ein Kondolenzschreiben an die Angehörigen der zwölf Todesopfer sowie die 50 Verletzten, von denen immer noch elf im Krankenhaus liegen.

In seinem Schreiben teilte Müller gleich auch mit, er habe nach dem Anschlag »bewusst etwas Zeit vergehen lassen«. In den letzten Wochen hätten ihn aus der ganzen Welt Gesten der Anteilnahme erreicht, die er nun weitergeben wolle. Am Ende bietet der Sozialdemokrat zeitverzögert an, dass sich die Betroffenen jederzeit an ihn wenden könnten.

Den Abstand von zwei Monaten zwischen Anschlag und Kondolenzschreiben begründet auf Nachfrage Senatssprecherin Claudia Sünder damit, dass es zum Teil schwierig gewesen sei, die Adressen der Opfer zu ermitteln. Die Listen mit Angaben zu Kontaktpersonen waren teils unvollständig und man wollte das Schreiben unbedingt zeitgleich verschicken.

Diese Aussage wirkt allerdings unglaubwürdig, denn die Gerichtsmedizin der Charité verschickte bereits drei Tage später, am 22. Dezember 2016, an die Angehörige der Toten einen Brief mit Stempelaufdruck 'Land Berlin', unter anderem an eine junge Berliner Schülerin, die gerade ihre beiden Eltern verloren hatte.

Dieser Brief enthielt pünktlich zu Heiligabend eine standardisierte Rechnung für die »Untersuchung eines Toten (unbekannt) einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung eines Leichenschauscheins« und die Aufforderung jeweils 51 Euro Gebühren zu überweisen, bei Fristüberschreitung werde man ein Inkassobüro beauftragen.

Dazu heißt es jetzt, dass die Anschriften der Angehörigen der Todesopfer einfacher zu ermitteln waren als die der Verletzten, die in verschiedenen Krankenhäusern lagen. Kurios, da bei Aufnahme in einer Klinik auch die Anschrift von Verletzten schnellstmöglich registriert wird. Zudem ist genau protokolliert, von wo die Rettungsfahrzeuge kamen.

Die Charité soll immerhin drei Wochen später ihre Rechnungen zurückgenommen haben - mit den Worten: »Wir möchten uns hiermit ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen, dass Sie eine Rechnung für den Leichenschauschein erhalten haben, und wir bitten Sie, diese als gegenstandslos zu betrachten.«

Wie es hieß, handele sich hierbei um ein bedauerliches administratives Versehen, das dem Ausnahmezustand nach dem fürchterlichen Anschlag in der Rechtsmedizin geschuldet sei und so nicht hätte passieren dürfen. Es gab eine Anweisung, keine Rechnung für die Obduktion zu schreiben, was durch die Weihnachtstage untergegangen sei.

Mehr dazu unter rbb-online.de

Sven von Storch

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