Die Bundesregierung warnt Libyen davor, die Rettung illegaler Migranten vor der Mittelmeer-Küste zu unterbinden. Es dürfe demnach nicht zu völkerrechtswidrigen Einschränkungen von Seenotrettungen durch Nichtregierungsorganisationen kommen.
Libyen kündigte im Vorfeld an, eine sogenannte Such- und Rettungszone vor der eigenen Küste einzurichten. Ausländische Schiffe müssten dieser Sperrzone fernbleiben. Flüchtlingshelfer befürchten nun, in ihrer Arbeit behindert zu werden.
Die Einrichtung eines solchen Such- und Rettungsbereichs verstoße jedoch nicht prinzipiell gegen Seevölkerrecht. Ob die Voraussetzungen auch hier dafür erfüllt sind, prüfe derzeit die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO).
Die neu eingerichtete Zone erstrecke sich bis auf 70 Seemeilen vor der libyschen Küste. Die Regierung in Tripolis drohte Nichtregierungsorganisationen mit Konsequenzen, sollten sie ohne Autorisierung in diese Zone eindringen.


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