Die immer noch den Regierenden Bürgermeister stellende SPD erweist sich innerhalb der rot-rot-grünen Senatskoalition in Berlin einmal mehr als politisch nicht durchsetzungsfähig. Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) knickte im Konflikt um den polizeilichen Zugang zu Flüchtlingsheimen gegenüber der Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) ein.
Polizisten dürfen demnach künftig bei Abschiebungen nur noch in die Heime, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt, heißt es in einer schriftlichen Anweisung der Innenverwaltung, über welche die Tageszeitung »Tagesspiegel« berichtete. Das ist eine bundesweit unübliche Rechtspraxis.
In einem von Breitenbach vorgelegten Gutachten von Juristen ihrer Sozialverwaltung wurden Asylunterkünfte als Wohnungen bezeichnet, die unter dem Schutz des Grundgesetzes vor staatlichen Eingriffen geschützt seien. Das bedeutet, dass Polizisten einen Durchsuchungsbeschluss benötigen, wenn sie abgelehnte Asylbewerber zur Abschiebung abholen sollten.
In der vergangenen Woche gab es Streit innerhalb der Koalition, nachdem Sozialsenatorin Breitenbach in einem Schreiben an die Heimleitungen von Asyleinrichtungen empfahl, Polizisten, die eine Abschiebung vornehmen wollen, nicht mehr ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss hineinzulassen. Dagegen protestierte die für Abschiebungen zuständige Innenverwaltung.
Innensenator Geisel betonte trotz des Schreibens an der gängigen Abschiebepraxis festhalten zu wollen. Er kritisierte, dass Breitenbach in sein Ressort eingreife und mit einem »Griff in die Trickkiste« durch die Tür Abschiebungen verhindern wolle. Es gehe hier nur um die »Vollstreckung eines Verwaltungsaktes«, für den kein Durchsuchungsbeschluss erforderlich sei.
Jetzt heißt es nach der Aussprache innerhalb der Koalition, dass sich die Polizei bei Abschiebungen zurückhalten solle. »Ein Betreten von Wohnungen oder Wohn- und Schlafräumen durch Polizeikräfte bei Direktabschiebungen soll nicht gegen den Willen der jeweiligen Bewohnenden erfolgen«, lautet es in der neuen Anweisung der Innenverwaltung an die Beamten.
Polizisten dürfen demnach die »nicht öffentlich zugänglichen Gemeinschaftsräume« der Unterkünfte nicht ohne die Zustimmung der Betreiber betreten. Bis zu einer Klärung der Auseinandersetzung zwischen Sozial- und Innenverwaltung werde die entsprechende Neuregelung in Kraft bleiben. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) übt nun Kritik an der Berliner Landesregierung.
GdP-Sprecher Benjamin Jendro betonte, die Polizei vollstreckte Abschiebungen im Rahmen der Amtshilfe und erinnerte daran, dass schon jetzt mehr als die Hälfte der angeordneten Abschiebungen scheiterten, da die Betroffenen abtauchten, Krankheiten vortäuschten oder Widerstand leisteten. Von mehr als 12.000 Ausreisepflichtigen wurden im vergangenen Jahr nur 1.182 Personen abgeschoben.
Polizei darf nicht mehr ohne Durchsuchungsbeschluss in Asylheime
Berliner SPD-Innensenator Geisel knickt bei Abschiebepraxis ein
Berlins Sozialsenatorin Breitenbach (Linke) empfahl Asylunterkünften, keine Polizei mehr ohne Durchsuchungsbeschluss bei Abschiebungen hineinzulassen. Dagegen wollte Innensenator Geisel (SPD) vorgehen, fügt sich aber plötzlich dieser fragwürdigen Rechtspraxis.
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