Im Sommer vergangenen Jahres trat in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, nachdem erst ab 18 Jahren geheiratet werden darf - und nicht mehr wie bisher in Ausnahmen ab 16 Jahre. Eine Ehe wird seither automatisch ungültig, wenn einer der Partner das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das definiert auch ein »Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen«. Das Oberlandesgericht Oldenburg erlaubt nun offenbar aber trotzdem Eheschließungen mit 16 Jahren.
Die Richter haben die Ehe einer Minderjährigen anerkannt. Das Gericht sah einen besonderen Härtefall gegeben. Ohne die Ehe hätte der Jugendlichen die Abschiebung gedroht, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die damals 16 Jahre alte Rumänin heiratete im Sommer vorigen Jahres ihren 22 Jahre alten Mann in ihrem Heimatland und haben unterdessen auch ein Kind. Der Bräutigam und dessen Eltern hätten zu dem Zeitpunkt bereits seit vier Jahren in Deutschland gelebt.
Das Oberlandesgericht ließ die Ehe der Rumänin gelten, da durch eine Aufhebung »ihr als EU-Bürgerin verbrieftes Recht auf Freizügigkeit verletzt würde«, ließen die Richter verlauten. Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit könnten EU-Bürger innerhalb der EU-Mitgliedstaaten arbeiten und ihre Ehepartner mitbringen. Ohne Heirat hätte die Jugendliche abgeschoben werden müssen. Zudem spreche für die Anerkennung, dass die Ehe ohne Zwang geschlossen worden sei.
Härtefallregelung, weil einer Rumänin sonst Abschiebung droht
Oldenburger Gericht erlaubt ausnahmsweise Ehe mit 16 Jahre
Seit einem Jahr regelt ein Gesetz, dass nur noch heiraten darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied jetzt anders, weil einer 16-jährigen Rumänin sonst als »Härtefall« die Abschiebung aus Deutschland drohe.
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