Dass das fachliche Niveau von Gesundheitsminister Karl Lauterbach in Sachen Corona-Virus und Epidemien bestenfalls für einen Small-Talk mit Frau Maischberger reicht, ist bekannt. Doch nun zeigt sich, dass der Sozialdemokrat auch auf dem Felde der Rechtmäßigkeit seiner ministeriellen Maßnahmen schlecht aufgestellt ist. Wie es scheint, hat er mit der Anordnung, das Robert-Koch-Institut, RKI, möge in Zukunft über die Dauer der Beschränkung der Grundrechte entscheiden, gegen Artikel des Grundgesetzes verstoßen.
Zur Erinnerung: Mitte Januar wurde der Genesenenstatus aus heiterem Himmel von 180 Tagen auf 90 halbiert. Informiert wurden die genesenen Bürger nicht von der Regierung oder dem zuständigen Minister – sondern auf der Website des RKI. Der Fall war einmalig: Eine Bundesbehörde teilt auf ihrer Website mit, für wen welche Grundrechte wie lange gelten.
Karl Lauterbach fand das in Ordnung. Die Wissenschaft solle entscheiden. Sie stehe, anders kann man Karl Lauterbach kaum deuten, über dem Grundgesetz und seinen Artikeln. Dass in der Behörde letztendlich Wissenschaftler, also Menschen entscheiden, war ihm wohl entgangen. Aber so ist das eben, wenn jemand mit einer Hauptschulempfehlung sich zu hoch hinauswagt.
Da die Rechtslage auch beim Offensichtlichen geklärt werden muss, wurde nun der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags angerufen – eine Einrichtung für Abgeordnete des Bundestags, denen das nötige zum Beispiel juristische Fachwissen fehlt. In seinem Gutachten erklärt der Dienst zunächst, die Entscheidung Lauterbachs unterliege einer »hohen Grundrechtsrelevanz«, denn die Frage, wer wie lange als genesen gilt, sei »von hoher Relevanz für die Wahrnehmung von Grundrechten«. Die »Regelung des Immunitätsnachweises« bilde »die Grundlage für die Frage, ob die Grundrechte der betroffenen Person durch die Coronamaßnahmen beschränkt werden dürfen oder ob aufgrund der Immunisierung eine Ausnahmeregelung gelten kann«.
Anschließend äußerten die Gutachter »Zweifel«, ob das Vorgehen von Lauterbach »verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt«. Denn eine Behörde hat nun einmal nicht das Recht von Parlamenten. Der Wissenschaftliche Dienst kritisierte, dass »selbst die Bundesregierung als Verordnungsermächtigte wesentliche Aspekte der Regelung zum Genesenennachweis nicht mehr selbst regelt, sondern dies einer weiteren Stelle, nämlich dem RKI, überlässt«.
Dass Karl Lauterbach das Offensichtliche nicht sehen wollte und bis heute auch nicht sehen will, hat sicher verschiedene Gründe. Aber der wichtigste ist: Der seit zwei Jahren in den Medien dauerpräsente Sozialdemokrat ist seit dem 8. Dezember 2021 maßlos überfordert. Hätte er die Stunden, die er in Talk-Shows verbrachte, mit seinen Juristen zusammen gesessen und seine Arbeit als Minister gemacht, wäre das vielleicht nicht passiert. So wird es für ihn enger und enger.
Dass Kanzler Scholz ihn noch nicht abserviert hat, hat vor allem politische und sicher keine fachlichen Gründe. Keine zwei Monate ist die Ampel an der Regierung und schon wackelt der Stuhl des Ministers des zur Zeit wohl wichtigsten Ressorts. Einen Rücktritt von Lauterbach muss Scholz daher wie auch immer verhindern.


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