Rechnungshof kritisiert Flüchtlingsindustrie

Wohnungen für Flüchtlinge deutlich überteuert

Seit fünd Jahren boomt die Flüchtlingsindustrie. Jetzt äußert der Bundesrechnungshof deutliche Kritik.

Kommunale Träger verlangen oftmals besonders hohe Gebühren für Wohnungen von Flüchtlingen. Die ortsüblichen Mieten werden oft um das Doppelte überschritten. Eine Kontrolle der Mittelverwendung geschieht eher sporadisch.

Das vernichtende Urteil hat keine populistische Gruppe gefällt, sondern der Bundesrechnungshof. In seiner Stellungsnahme, die an den Haushaltsausschuss des Bundestages ging und von der Die Welt berichtet, heißt es wörtlich, dass »bei den Kosten der Unterbringung für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe, oft mehr als 100 Prozent«.

Weiter heißt es in dem Bericht, dass die kommunalen Träger den »gestiegenen Finanzierungsanteil des Bundes zum Anlass genommen, ihre Gebühren für Unterkünfte zu erhöhen«. Bei den Prüfungen stellte sich zudem heraus, dass die Kontrollen bewußt vernachlässigt oder auch ganz unterlassen werden. Zudem »wiesen einige kommunale Träger die Jobcenter an, die Angemessenheit geltend gemachter Gebühren für Unterkünfte nicht zu prüfen.« – Resümee: »Dies war eindeutig rechtswidrig.«

Wer hier Zufall vermutet, den belehren die Ermittlungen des Rechnungshofs eines besseren: Die Bundesregierung plant eine Änderung des Grundgesetzes, wonach der Bund zur Entlastung der Gemeinden dauerhaft seine Kostenbeteiligung für Unterkunft und Heizung erhöht – und das ohne dass die Bundesauftragsverwaltung prüfen muss. Mit der Reform übernimmt der Bund, so der Rechnungshof, »dauerhaft weitere 25 Prozent und damit insgesamt bis zu 74 Prozent der Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II« – also Hartz IV. Just die Unterstützung, die ein anerkannter Asylbewerber erhält, wenn er keinen Job hat. Zugleich mit der Verfassungsänderung soll die »ab einer Bundesfinanzierung von 50 Prozent zwingende Bundesauftragsverwaltung vermieden werden, indem sie dann für den speziellen Fall der Unterbringungskosten auf 75 Prozent angehoben« werde. – Die Mittelkontrolle wird gezielt ausgehebelt.

Um welche Summen es geht? – Um ein »Geldleistungsgesetz« mit einem Volumen von im Jahre 2020 rund 12,4 Milliarden Euro.

Die Kritik ist nicht neu. Bereits im Juni hatte der Bundesrechnungshof in einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss auf unüblich hohe Mieten für Flüchtlingswohnungen hingewiesen. Anschließend hatte die AfD-Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing um weitere Informationen zu überhöhten Abrechnungen für Unterkunftskosten gebeten – und nun erhalten:

Der »aufgrund unzureichender Kontrollmöglichkeiten des Sozialministeriums zu beobachtende unwirtschaftliche Einsatz von Steuermitteln im Bereich Unterkunftskosten« sei »inakzeptabel«. Das »zumindest partielle Kontrollversagen« dürfe »nicht noch durch eine Verdrängung der Bundesauftragsverwaltung honoriert und verstetigt werden«. »Einer Aufstockung des Bundesanteils an den Unterkunftskosten auf bis zu 74 Prozent ohne wirksame Kontrolle der Mittelverwendung im Wege der Bundesauftragsverwaltung sollte der Gesetzgeber keinesfalls zustimmen.«

Ob dieses Urteil, das nicht von der AfD stammt, sondern vom Bundesrechnungshof, die geplante Grundgesetzänderung verhindern wird, darf man bezweifeln. Die Lobby der Flüchtlingsindustrie sitzt momentan fest in ihren Sesseln.

Sven von Storch

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