Geschmacklos aber nach Jahren der Denk- und Redeverbote nachvollziehbar

Wahlplakate_ Nazis töten erlaubt

Ein Gericht hat ein Plakat der Partei ›Die Partei‹ erlaubt. Nicht zum ersten Mal. Aber vielleicht letztmals zu Recht. – Ein Kommentar

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat erneut die Entscheidung einer Stadtverwaltung aufgehoben. Die in Plauen verbotenen Wahlplakate der Satirepartei ›Die Partei‹ mit dem Spruch »Nazis töten« dürfen hängen bleiben. Zuvor hatte das Gericht bereits die Verfügung der Stadt Zwickau kassiert, in der es hieß, Plakate mit dem Spruch »Hängt die Grünen« seien abzuhängen.

In beiden Fällen wurden den Widersprüchen der jeweiligen Parteien stattgegeben. Die Richter folgten damit einer mehrdeutigen Lesart. »Nazis töten« kann sowohl als Aufforderung, Nazis zu töten, als auch wie die Feststellung, Nazis würden töten, gelesen werden. Im einen Fall sind die Opfer, im anderen Fall sind sie Täter, die Nazis.

Die von der rechtsextreme Splitterpartei »III. Weg« entworfenen Plakate mit dem Spruch »Hängt die Grünen« spielen dagegen nicht mit einer Doppelbedeutung, sondern mit dem Trick, eine Forderung in ein Zitat zu kleiden und sich darüber die Forderung nicht zu eigen zu machen. Allerdings verfügte das Gericht, dass die Plakate wenigstens 100 Meter vom nächsten Plakat der Grünen einhalten müssen. So wird verhindert, dass der Bezug zu den Grünen nicht in den Vordergrund tritt.

Eine ähnliche Beschränkung gilt für »Nazis töten« nicht. Die wäre auch schwierig umzusetzen, denn als »Nazis« wird in Deutschland praktisch jeder beschimpft, der sich den links-grünen Narrativen nicht fügt; also den Mythen von verfolgten Migranten, einem friedliebenden Islam und ungezählt vielen Geschlechtern.

Da kann man nur froh sein, dass der Wahlkampf bald vorbei ist. Denn mit diesem an sich begrüßenswerten Zugeständnis an die freie Meinung stellte sich sonst bald die Frage, ob nicht auch Plakate wie »Grüne töten«, »Migranten töten« oder »Antifa tötet« erlaubt sein müssen. Die Doppelbedeutung lässt sich mit geringen Aufwand an sprachlichen Mitteln begründen. Da sind die Windmühlen, die tagtäglich tausende Singvögel schreddern, die Morde und vielfach tödlichen Anschläge durch Migranten und natürlich die Morde durch Antifaschisten.

Keines dieser Plakate ist gut und witzig sind sie schon gar nicht und es wäre definitiv besser, wenn sie nicht aufgehängt würden. Vor einigen Jahre war das noch selbstverständlich. Doch heute, nach Jahren des Kontrolle durch die staatliche Gedankenpolizei aus dem links-grünen Lager und der sie unterstützenden Christdemokraten, braucht es offenbar diese sprachliche Gegengewalt. Und es wird sie geben, bis die Meinungsfreiheit wieder hergestellt wurde. Bis dahin muss man sie sich vor Gerichten erkämpfen, auch wenn es nachher heißen kann: »Nazis töten« erlaubt.

Sven von Storch

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