Weil sie ihm einen Vogel zeigt:

Völlig irre! Lauterbach zeigt Beatrix von Storch wegen Beleidigung an

Nach einem auf ihn gemünzten »Sie sind völlig irre!« zieht ›Angstminister‹ Karl Lauterbach vor Gericht. Und erweist sich damit als Memme.

Dass Karl Lauterbach, seit er zum Gesundheitsminister ernannt worden ist, mehr als einen Bock geschossen hat, ist bekannt. Eine grundgesetzwidrige Vergabe von Rechten an das Robert-Koch-Institut; Regelungen, die am Sonntag verhängt und am Montag in einer Talk-Show wieder kassiert werden; Impfungen im Drei-Monats-Rhythmus. Die Liste ist lang. Mehr als einmal wurde in der Öffentlichkeit an der Zurechnungsfähigkeit des Ministers gezweifelt.

Und nun kommt im neuen Infektionsschutzgesetz eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, die jeder wissenschaftlichen Erkenntnis widerspricht und zusätzlich gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Ihr Co-Autor: Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Als der SPD-Politiker seine Gesetzesvorlage im Bundestag mit dem üblichen Wortschwall präsentiert, wird es der Bundestags-Abgeordneten Beatrix von Storch irgendwann zu viel. Gerade als Lauterbach poltert: »Ich weiß, dass das schwer zu erklären ist, und es gibt auch Leute, denen werden wir das niemals erklären können, aber darauf verzichten wir.« Und ergänzt: »Wir halten zusammen.« Um dann im Stil einer Greta Thunberg zu tönen: »Wir gehen mit der Wissenschaft!« macht die Abgeordnete der AfD eine kreisrunde Fingerbewegung am Rande ihrer Stirn und ruft dem Minister entgegen: »Sie sind völlig irre!«

Diese Bemerkung mag unhöflich scheinen. Sie kann einen Ordnungsruf einbringen. Indes, der 59-jährige Politiker reagiert mit einer Anzeige wegen Beleidigung bei der Berliner Polizei! Eine Beleidigung, weil die Abgeordnete von Storch ihm »einen Vogel gezeigt« habe.

Lauterbach nennt sogar Zeugen: Bundesverkehrsminister Volker Wissing, FDP, und die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Soziales Annette Kramme, sind sich nicht zu blöd, die lächerliche juristische Attacke zu unterstützen. Dabei muss man für Lauterbach fürchten, dass Frau von Storch zu ihrer Bemerkung steht. Die Zeugen hätte er sich sparen können.

In seiner Begründung spreizt sich der Beleidigte als bedrohter Politiker: »Immer wieder Beleidigungen und Bedrohungen durch Mitglieder und Abgeordnete der #NoAfD«, schreibt er auf Zwitter, »Beides gehört zum Politikstil der Partei. Nur konsequentes Anzeigen kann hier helfen«. Mit anderen Worten: Der gleiche Gesundheitsminister, der über Twitter verbreitet: »Sicherer es sitzt ein Geimpfter am Tisch als ein Ungeimpfter«, der also im Nazi-Stil Hass gegen Ungeimpfte verbreitet, heult selbstmitleidig los, sobald jemand mit ihm Klartext redet.

Die Erfolgsaussichten der Klage sind gering! Dass die Maßnahmen des Karl Lauterbach gegen Corona irrational sind, also mit Wissenschaft nicht mehr viel zu tun haben, sagt nicht nur die Abgeordnete Beatrix von Storch, sondern auch der Vizepräsident der Europäischen Föderation der Immunologischen Fachgesellschaften – und der sollte es wissen. »Herr Lauterbach verabschiedet sich von der Wissenschaft«, kommentierte Professor Andreas Radbruch die Impfpolitik des SPD-Ministers. In einer Stellungnahme zum aktuellen Vorschlag zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird dem Minister eine Politik attestiert, die »erratisch, sprunghaft und Angst erzeugend« sei.

Dass der Minister irre, will heißen nicht mehr zurechnungsfähig ist, hat auch schon der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen gesagt. Im übrigen handelt es sich um eine Meinungsäußerung und diese sind bekanntlich durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. Und gerade bei einer öffentlichen Person wie Karl Lauterbach ist die Auslegung der Gerichte sehr weit.

Bleibt das Einen-Vogel-zeigen, das Lauterbach gesehen haben will. Ist die Geste – eine kreisrunde Bewegung mit dem Finger an der Stirn entlang eine Beleidigung? – Nicht nach all den Fehlern und Peinlichkeiten, die sich dieser Minister in den vergangenen Monaten geleistet hat. Denn eine Beleidigung liegt nur vor, wenn die Bemerkung oder Geste allein dem Zweck dient, jemanden herabzusetzen. Fiel die Bemerkung oder wurde die Geste in einem inhaltlich begründet Kontext gemacht, und sei es auch nur als eine Meinung, dann geht es eben nicht darum, den anderen herabzusetzen, sondern um eine Stellungnahme. Und die kann – siehe Artikel 5 – keine Beleidigung sein.

Entsprechend gelassen reagierte Beatrix von Storch: »Lauterbach hat jeden Bezug zur Realität verloren. Das bekräftige ich gern auch nochmal. Seine Corona-Panik ist irrational und zeigt Züge von Besessenheit. Dass er den Meinungsstreit um seine Politik jetzt mit Anzeigen austragen will, zeigt, dass er die Nerven verliert.«

Sven von Storch

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