Im dem Land, in dem Drogendealer und Gefährder gut und gerne leben:

Verweigerer von GEZ-Zwangsgebühren seit 3 Monaten in Haft!

Weil er sich weigert, die Zwangsgebühren an die GEZ-Medien zu zahlen, sitzt ein EDV-Zeichner seit drei Monaten in Haft.

Es klingt wie eine von Gegnern der GEZ-Zwangsgebühren erfundene Geschichte, um die Rundfunkanstalten ARD und ZDF zu diffamieren: Seit über einem viertel Jahr, seit dem 25. Februar 2021, sitzt Georg Thiel im Gefängnis. Nicht weil er versucht hat, Drogen an Kinder zu verkaufen; nicht weil er vor einer Synagoge »Scheißjuden« rief; nicht weil er mit islamistischen Anschlägen drohte.

Nein, Georg Thiel sitzt im Gefängnis, weil seine GEZ-Gebühr nicht einzahlen will. Der Grund: »Meine Zeit verbringe ich gerne mit schönen Dingen«, sagt der 53-Jährige aus Borken in Nordrhein-Westfalen, »denn ich habe Besseres im Leben zu tun als Rundfunk-Medien zu nutzen«. Warum also für etwas zahlen, was er nicht nutzt.

Die GEZ-Sender sehen das anders. »Sich der gesetzlichen Beitragspflicht zu entziehen und Zahlungen zu verweigern ist insbesondere all jenen gegenüber nicht gerecht, die den Rundfunkbeitrag ordnungsgemäß entrichten«, erklären sie mit einem Zynismus, der schwer zu überbieten ist.

Um die »Gebühren«, wie sie die GEZ-Sender gerne nennen, eintreiben zu können, setzte der zuständige WDR alle Hebel in Bewegung. Schließlich wurde auf Antrag des WDR eine Erzwingungshaft angeordnet. »Auch der WDR findet es bedauerlich«, verhöhnte der Sender anschließend sein Opfer, »wenn es zu einer Erzwingungshaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag kommen muss«.

Seit Februar hockt Thiel in einer acht Quadratmeter großen Zelle. Für fast zwei Wochen ging er in einen Hungerstreik, um telefonieren zu können. Einen Fernseher hat er ebenfalls nicht. Zeitweilig wurde ihm sogar das Essen verweigert. »Ich sitze meine Zeit hier ab«, sagt er entschlossen. Das sollte laut Gesetz bis zu drei Monate dauern. Eigentlich müsste Thiel also frei sein. Ist er aber nicht; vielleicht, weil das Gesetz sein Ziel nicht erreichte.

Die Erzwingungshaft sei, heißt es unter Juristen, keine Strafe, sondern ein Mittel »den Willen des Inhaftierten zu brechen«. Nicht zufällig wird bei dem entsprechenden Eintrag bei Wiki auf den Schuldturm verwiesen. Da gehört die Inhaftierung in diesem Fall auch hin: Ins Mittelalter. Also in jene finsteren Zeiten, als Wegelagerer und Räuber in den Wäldern wehrlosen Reisenden und Bauern auflauerten, um ihnen einen »Wegezoll« oder auch »Schutzgeld« abzupressen. Allerdings hätten jene Räuber nicht nach ihrem Raub auch noch erklärt, dass sie den Raub bedauerlich fänden.

Sven von Storch

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